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Anwendungsbereich

Entsprechend der verbindlichen Nachrüstpflicht in elektrischen Anlagen zur Gewährleistung der erforderlichen Finger- und Handrückensicherheit bei Bedienvorgängen (Teilweiser Berührungsschutz) an elektrischen Anlagen, ist durch den Arbeitgeber/ Anlagenbetreiber das TOP-Prinzip umzusetzen. Bei festgestellten Mängel schafft diese organisatorische Adhoc- Maßnahme in Verbindung mit persönlichen Schutzmaßnahmen ein zeitliches Fenster, um die Nachrüstmaßnahmen (technische Maßnahmen) einzuplanen und umsetzen zu können.

Änderungsverlauf
Geändert am: 02.04.24
Änderungsgrund:

Aktualisierung

R.O.E. RISK