Meine Pakete
Aus der Praxis, für die Praxis.
R.O.E. INFO - TRBS 1203
[print-me target=".print-content"]
R.O.E. Online - Tätigkeit | TÄ
Elektrofachkraft
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeit
Elektrotechnisch unterwiesene Personen
Arbeiten unter Spannung
Ganzheitliches Prüfkonzept
Rechtssichere Organisation
R.O.E. INFO - Normeninformationen
Gesetze
Grundsätze
Information
Normen
Regel
Richtlinien
Verordnung
Vorschrift
R.O.E. DOC - Bestellungen | BE
Anlagenbetreiber - ANLB
Anlagenverantwortlicher - ANLV
Arbeitsverantwortlicher - AV
Befähigte Person - BP
Elektrofachkraft - EFK
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - EFKffT
Elektrotechnisch unterwiesene Person - EuP
Verantwortliche Elektrofachkraft - VEFK
R.O.E. DOC - Protokolle / Checklisten | PC
Prüfkonzept - GP
Organisation - ORG
R.O.E. RISK - Prüfkonzept
Checkliste
R.O.E. RISK - Infos
Infos
R.O.E. INSTRUCTOR - Unterweisung | UW
Zusatzpräsentation - PR
Kurzunterweisung - KU
Elektrotipp - ET
Regelwerk
TRBS 1203
Zur Prüfung befähigte Personen
Ausgabe: März 2019
Mit Änderungen von August 2021
Anwendungsbereich
Diese Technische Regel konkretisiert die Voraussetzungen für die erforderlichen Fachkenntnisse einer befähigten Person entsprechend § 2 Abs. 6 BetrSichV.
Zielgruppe
Alle Personen, die Prüfungen an Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen vornehmen müssen oder an der Organisation der Prüfungen beteiligt sind.
Dies können sein: Unternehmer, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, befähigte Personen, Elektrofachkräfte
Änderungen
16.11.21
Gegenüber der Vorgängerausgaben der TRBS 1203 von 2019 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Anpassung an die aktualisierte TRBS 1201 im Hinblick auf Sprechweise (Vergleich Ist- mit Sollzustand)
- Neufassung der Beispiel-Ausbildungsberufe für befähigte Personen
- Änderungen im Abschnitt für befähigte Personen für überwachungsbedürftige Anlagen.
Übergangsfrist:
-keine-
Inhalt
- Anwendungsbereich
- Allgemeine Anforderungen
- Zur Prüfung befähigte Personen für bestimmte Arbeitsmittel
- Zur Prüfung befähigte Personen an Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV
- Besondere Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Druckanlagen und für Prüfungen nach TRBS 1201-4 (überwachungsbedürftige Anlagen)
- Allgemeine Anforderungen
- Auswahlverantwortung des Arbeitgebers
- Anforderung an die Zuverlässigkeit bei der Durchführung von Prüfungen
- Mindestbefähigung für Prüfungen nach den Grundsätzen der TRBS 1201
- Aufteilung von Prüfaufgaben auf mehrere Personen
- Formale Mindestanforderungen an zur Prüfung befähigte Personen
- Umgang mit externen Prüfern
- Berufsausbildung
- Berufserfahrung
- Kenntnis der Arbeitsmittel und deren Benutzung
- Kenntnis von Prüfanlässen
- Zeitnahe berufliche Tätigkeit
- Durchführung von mehreren Prüfungen pro Jahr
- Angemessene Weiterbildung
- Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten
- Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel mit hydraulischen Komponenten
- Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Personenaufnahmemittel zum Heben von Personen mit Kranen
- Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV
- Krane
- Flüssiggasanlagen
- Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
- Beispielsammlung
- Tabellarische Zusammenstellung der Anforderungen