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Anwendungsbereich

Schriftliche Beauftragung der verantwortlichen Elektrofachkraft, sofern der Arbeitgeber/ Unternehmer nicht über die fachlichen, wie auch zeitlichen Ressourcen verfügt und daher die Delegation von Unternehmerpflichten nach ArbSchG in Verbindung mit der VDE 1000-10 Abs. 5.3 “Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen” notwendig wird.

Änderungsverlauf
Geändert am: 12.05.21
Änderungsgrund:

Redaktionelle Änderung