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Anwendungsbereich

Da die gesetzlichen Betreiberpflichten im gewerkeübrgreifenden Ansatz zu beachten sind, ist für die Elektrotechnik, sofern der Arbeitgeber/ Unternehmer nicht über die fachliche oder auch zeitliche Ressource verfügt, ein Anlagenbetreiber aus Sicht der Elektrotechnik (siehe Anforderungen VDE 0105-100 “Betrieb von elektrischen Anlagen”) schriftlich zu beauftragen. In der Regel übernimmt eine Verantwortliche Elektrofachkraft nach VDE 1000-10die damit obliegenden Pflichten und Kompetenzen.

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Geändert am: 01.01.24
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Aktualisierung