Informationen

Anwendungsbereich

Die Anlagenverantwortlichen, die die unmittelbare Verantwortung während der Durchführung von elektrotechnischen Arbeiten übernehmen, müssen ebenfalls schriftlich beauftragt sein. Demnach muss für jede Anlage oder Maschine, an der gearbeitet wird, ein Anlagenverantwortlicher benannt sein. Für mehrere Anlagen oder Anlagenteile kann die Funktion auch in Personalunion vonstatten gehen. Der Anlagenverantwortliche muss Elektrofachkraft sein und Weisungsbefugnis haben.

Änderungsverlauf
Geändert am: 01.01.24
Änderungsgrund:

Redaktionelle Änderung