Meine Pakete
Aus der Praxis, für die Praxis.
Regelwerk
Anwendungsbereich
Zielgruppe
Änderungen
Inhalt
- Begriffsbestimmung für verwendete Begriffe
- Elektrische Sicherheit als Oberbegriff für alle Maßnahmen zum Schutz vor Körperdurchströmung, elektrisch gezündete Brände, Störlichtbögen
- Rückkehr zum Begriff „Betriebsmittel“ anstatt „Arbeitsmittel“
- Prüfperson als Oberbegriff für die „zur Prüfung befähigte Person“ nach TRBS 1203 und die „Elektrofachkraft (mit Prüferfahrung)“ nach VDE 0105-100
- Vorgaben zur Prüfung
- Organisationsverantwortung, Auswahlverantwortung und Kontrollverantwortung des Unternehmers
- Rechtliche Vorgaben aus ArbSchG, BetrSichV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 und 3
- Allgemeine Vorgaben
- Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung zur Prüftätigkeit
- Schritte zur Vorgehensweise
- Gefährdungen bei der Tätigkeit des Prüfens, Verweise auf weiterführende Regelwerke, insbesondere DGUV Information 212-139
- Vorbereitung der Prüfung
- Anforderungen an die Prüfperson nach BetrSichV und/oder Elektrofachkraft nach VDE.
- Weitergehende Anforderungen an Prüfpersonen aus anderen Rechtsgebieten
- Abgrenzung zu EuP und EFKffT
- Erhalt der Fachkunde
- Ablaufplan für die Durchführung von Prüfungen
- Notwendige und empfohlene Ausstattung von Prüfpersonal, Verweis auf DGUV Information 203-070 und 203-072
- Durchführung von Prüfungen
- Prüfumfang mit Ordnungsprüfung und Messtechnischen Prüfungen sowie deren Dokumentation
- Beschreibung und Umfang der Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Erprobung
- Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Instandsetzung
- Ermittlung der Prüffristen
- Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen
- Einbeziehen von Fehlerquoten
- Dokumentation und Kennzeichnung
- Notwendigkeit von Kennzeichnungen und Dokumentation
- Mindestanfordeungen
- Beispiele von Kennzeichnungen und Prüfprotokollen
- Auswertung von Prüfungen
- Anhang mit Erläuterungen zur Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
- Anhang mit Verweisen auf weiterführende Regelwerke und Informationen
- Anhang mit Beispielen von weitergehenden Prüfungen auf z.T. anderen Rechtsgebieten
- Anhang mit Hinweisen zur Auftragsvergabe von Prüfdienstleistungen
- Anhang mit Auszügen aus der TRBS 1203 für zur Prüfung befähigte Personen
- Anhang mit Gefährdungs- und Maßnahmenkatalog für die Tätigkeit des Prüfens