Meine Pakete
Aus der Praxis, für die Praxis.
Regelwerk
Anwendungsbereich
Zielgruppe
Änderungen
Inhalt
- Begriffsbestimmung
- Gefährdungsbeurteilung als systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen
- Gefährdung, Gefährdungsfaktor, Arbeitsgegenstand, bestimmungsgemäße Verwendung eines Arbeitsmittels, vom Arbeitgeber vorgesehene Verwendung eines Arbeitsmittels, besondere Betriebszustände, Schutzkonzept
- Verantwortung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Grundsätzliche Verantwortung des Arbeitgebers
- Pflichtenübertragung
- Mindestanforderung an die Ersteller von Gefährdungsbeurteilungen, fachlich Kenntnisse und betriebliche Gegebenheiten
- Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung
- Erstellen und aktualisieren der Gefährdungsbeurteilung
- Beginn vor der Beschaffung
- Erstellung grundsätzlich vor der erstmaligen Verwendung des Arbeitsmittels
- Anlässe zur Aktualisierung
- Änderung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsmittel
- Neue Erkenntnisse / Unfallfolgen
- Wenn sich Schutzmaßnahmen als unwirksam ergeben
- Abgrenzung zu Hestellerpflichten
- Allgemeine Punkte
- Umfänglichkeit der Gefährdungsbeurteilung – gesamter Lebenszyklus des Arbeitsmittels
- Umfang und Methodik der Gefährdungsbeurteilung
- Zusammenfassen von Arbeitsmitteln in einer Gefährdungsbeurteilung
- Wechselwirkungen
- Berücksichtigung von Herstellervorgaben
- Wirksamkeitsprüfung von Schutzmaßnahmen vor erstmaliger Verwendung und Einräumung auf den Verzicht der Prüfung.
- Zu bewertende Gefährdungen
- Gefährdungen, die vom Arbeitsmittel selbst ausgehen. Verweis auf weitere Vorgaben aus GefStoffV, BioSoffV, LärmVibrationsArbSchV, ArbStättV usw.
- Gefährdungen aus der Arbeitsumgebung. Beispielhaft: Blendung, Staubentwicklung, Nähe zu unter Spannung stehenden Teilen
- Gefährdungen aus der Tätigkeit selbst
- Eignung des Arbeitsmittels
- Arbeitsmittel müssen Gebrauchstauglich sein
- Gebrauchstauglichkeit schließt die Bewertung von verschiedenen Faktoren mit ein
- Alternsgerechte Gestaltung
- Altersgerechte Gestaltung
- Ergonomische Zusammenhänge
- Physische Belastungen
- Psychische Belastungen
- Betrachtung besonderer Betriebszustände
- Festlegung von Arten, Umfang und Fristen von Prüfungen, Anforderungen an befähigte Personen zum Prüfen
- Festlegung des Sollzustandes vom Arbeitsmittel und zu betrachtende Faktoren
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen nach BetrSichV § 6, 8, 10 und 11
- Verweis auf EmpfBS 1113
- Ablaufprozess der Gefährdungsbeurteilung
- Notwendige Informationen beschaffen
- Entscheidung, ob vereinfachte Vorgehensweise nach BetrSichV § 7 angewandt werden kann (keine detaillierte Gefährdungsbeurteilung nötig) wenn
- Das Arbeitsmittel den aktuellen Regelwerken der EU entspricht
- Das Arbeitsmittel bestimmungsgemäß benutzt wird
- Sich keine relevanten Wechselwirkungen ergeben
- Instandhaltungsmaßnahmen und wiederkehrende Prüfungen durchgeführt werden
- Gefährdungen ermitteln
- Gefährdungen bewerten
- Entscheidung, ob Schutzmaßnahmen nötig
- Schutzmaßnahmen festlegen
- Technisch
- Organisatorisch
- Personenbezogen
- Schutzmaßnahmen umsetzen
- Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen überprüfen
- Ergebnis dokumentieren
- Form der Dokumentation, Umfang.
- Wiederkehrende Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung