Wünscht der Arbeitgeber eine Übertragung der elektrotechnischen Verantwortung, welche die zu bestellende VEFK nicht übernehmen möchte, kann es daher keine rechtswirksame Übertragung geben. Die arbeitgeberseitige Anordnung einer Delegation ist für sich allein unwirksam.
Praxisbereich
Aus der Praxis, für die Praxis.
Aktuelles
In diesem Bereich stellen wir aktuelle Themen und Entwicklungen aus dem Bereich der Elektrotechnik vor. Bleiben sie auf dem Laufenden!
Praxisfragen
Oft erreichen uns Fragen, wie bestimmte Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden können. Die interessantesten möchten wir ihnen vorstellen.
Glossar
Um bei dem aktuellen "Fachchinesisch" durchzublicken, finden sie im Glossar kurze und knappe Begriffsdefinitionen zu Fachbegriffen aus den Regelwerken.
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Neues aus erster Hand
Was passiert bei Abwesenheit einer verantwortlichen Elektrofachkraft?
Eine Stellvertreterregelung für eine Verantwortliche Elektrofachkraft ist nicht nur sinnvoll, sondern wie in vielen anderen Unternehmensbereichen auch unabdingbar, um auch bei einem Ausfall der Verantwortung tragenden Person weiterhin ein sicheres Arbeiten im Elektrobereich zu ermöglichen und fachlich handlungsfähig zu bleiben.
Elektrofachkraft in der Industrie
Wenn eine EFKffT mit 18 Wochen Qualifizierung im Bereich Industrie (Grundausbildung zzgl. Fachtheorie, Fachpraxis und betriebliche Qualifizierung) „nur“ gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten[1] an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind, durchführen darf, kann man von einer EFK in der Industrie mit 9 Wochen Qualifizierung kein fachgerechtes selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren im Bereich der Elektrotechnik erwarten.