Der feststehende Begriff „Verantwortliche Elektrofachkraft“ hat seinen Ursprung in der VDE 1000-10. Diese beschreibt die VEFK als Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen, die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Sie übernimmt die Fach- und Aufsichtsverantwortung für den Bereich Elektrotechnik in eigener Verantwortung und ist vom Unternehmer dafür beauftragt. Sie führt einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil.
Warum benötigt der Unternehmer eine verantwortliche Elektrofachkraft?
Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist der Unternehmer / Arbeitgeber verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Dabei muss er sich den Vorgaben unterschiedlicher Regelsetzer bedienen. Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat er dazu unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten „für eine geeignete Organisation zu sorgen“ und gemäß § 7 ArbSchG „zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten“.
Im Rahmen der zu treffenden Organisationsstrukturen im Bereich der Elektrotechnik sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die VDE-Normen, welche über die Nennung in § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) einen „quasi-rechtsverbindlichen“ Charakter zugesprochen bekommen, umzusetzen. Beispielhaft ist hier die DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ zu nennen.
Der Unternehmer / Arbeitgeber kann bei Anwendung der VDE 1000-10 die sogenannte Vermutungswirkung für sich in Anspruch nehmen, richtig und damit nicht schuldhaft gehandelt zu haben. Wird von der VDE 1000-10 abgewichen muss die mindestens gleichwertige Erfüllung der Sicherheit im Vergleich zu den entsprechenden anerkannten Regeln der Technik im Vorfeld schriftlich nachgewiesen werden und führt aus juristischer Sicht zur Beweislastumkehr im Fall eines Schadensereignisses.
Werden vom Unternehmer / Arbeitgeber die zuvor genannten rechtlichen Rahmenbedingungen nicht beachtet, droht nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit § 26 Arbeitsschutzgesetz ein Organisationsverschulden für den Unternehmer / Arbeitgeber. Zusätzlich wären nach einem Unfall eines Mitarbeiters auch zivilrechtliche Folgen im Rahmen eines Prozesses für den Unternehmer / Arbeitgeber bzw. dem verantwortlichen Vorgesetzten zu befürchten
Was ist die Hauptaufgabe einer VEFK?
Da von elektrischen Anlagen, Maschinen und Geräten besondere Gefährdungen ausgehen, ist es ihre Hauptaufgabe für die elektrotechnische Sicherheit von allen Beschäftigten zu sorgen.
Unter R.O.E. Online finden Sie von Juristen geprüfte Dokumente zur rechtssicheren Delegation von Unternehmerpflichten.