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Aus der Praxis, für die Praxis.
Berührungsschutz
Informationen
Anwendungsbereich
Entsprechend der verbindlichen Nachrüstpflicht in elektrischen Anlagen zur Gewährleistung der erforderlichen Finger- und Handrückensicherheit bei Bedienvorgängen (Teilweiser Berührungsschutz) an elektrischen Anlagen, ist durch den Arbeitgeber/ Anlagenbetreiber das TOP-Prinzip umzusetzen. Bei festgestellten Mängel schafft diese organisatorische Adhoc- Maßnahme in Verbindung mit persönlichen Schutzmaßnahmen ein zeitliches Fenster, um die Nachrüstmaßnahmen (technische Maßnahmen) einzuplanen und umsetzen zu können.
Rechtsgrundlage
Zielgruppe
Glossar
Änderungsverlauf
Geändert am: 27.05.24
Änderungsgrund:
Änderungsgrund:
Aktualisierung Excel-Gefährdungsbeurteilung