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Anwendungsbereich

Schriftliche Beauftragung der verantwortlichen Elektrofachkraft, sofern der Arbeitgeber/ Unternehmer nicht รผber die fachlichen, wie auch zeitlichen Ressourcen verfรผgt und daher die Delegation von Unternehmerpflichten nach ArbSchG in Verbindung mit der VDE 1000-10 Abs. 5.3 โ€œAnforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tรคtigen Personenโ€ notwendig wird.

ร„nderungsverlauf
Geรคndert am: 03.09.24
ร„nderungsgrund:

Aktualisierung