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Anwendungsbereich

Da die gesetzlichen Betreiberpflichten im gewerkeรผbrgreifenden Ansatz zu beachten sind, ist fรผr die Elektrotechnik, sofern der Arbeitgeber/ Unternehmer nicht รผber die fachliche oder auch zeitliche Ressource verfรผgt, ein Anlagenbetreiber aus Sicht der Elektrotechnik (siehe Anforderungen VDE 0105-100 โ€œBetrieb von elektrischen Anlagenโ€) schriftlich zu beauftragen. In der Regel รผbernimmt eine Verantwortliche Elektrofachkraft nach VDE 1000-10die damit obliegenden Pflichten und Kompetenzen.

ร„nderungsverlauf
Geรคndert am: 03.09.24
ร„nderungsgrund:

Aktualisierung