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Regelwerk
DGUV Information 215-830 – Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen
Ausgabe Januar 2020
Anwendungsbereich
Diese DGUV Information stellt Wege und Hilfsmittel vor um gegenseitige Gefährdungen und Unfallrisiken zu vermeiden und unterstützt Sie bei der Erfüllung der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht. Die Hilfsmittel entfalten ihren vollen Nutzen, wenn sie branchen- und betriebsspezifisch angepasst werden.
Zielgruppe
Diese Informationsschrift wendet sich an Unternehmen, die als Auftraggeber oder Auftragnehmer tätig sind.
Änderungen
Erstausgabe
Inhalt
Werk- und Dienstverträge werden branchenübergreifend in vielen Bereichen geschlossen. Dazu gehören klassischerweise Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Industrieanlagen oder die Durchführung von Reinigungsarbeiten. Die Auslagerung klar definierter Teilabschnitte aus der Produktion an Dienstleistungsunternehmen gehört inzwischen ebenso dazu wie Aufträge im Bereich der Logistik. Grundlagen
- Werkvertrag und Dienstvertrag, rechtliche Einordnung und Grundlage
- Verantwortliche bei Werk- und Dienstverträgen
- Auftragsverantwortliche Person des Auftraggebers (AV)
- Verantwortliche Person der Fremdfirma (VF)
- Koordinierende Person (K) und deren wesentliche Aufgaben, Abgrenzung zur Koordinierenden Person mit Weisungsbefugnis
- Aufsichtführende Person (AF) und deren Notwendigkeit bei besonderen Gefährdungen mit Beispielen
- Besondere Gefahren
- Auftragsvergabe und Auftragsausführung
- Prozessschritte bei Planung und Ausführung von Werk- oder Dienstverträgen
- Erstellung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber
- Auswahl potentieller Auftragnehmer, Hinweis auf FBORG-002 der DGUV
- Angebotserstellung im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung
- Angebotsauswahl und Vertragsabschluss
- Arbeitsschutzorganisation beim Einsatz von Fremdfirmen, beispielhaft abzustimmende Punkte und Rollen
- Verantwortliche benennen, Aufgaben des Auftragnehmers und des Auftraggebers
- Gegenseitige Gefährdungen ermitteln, bewerten und Maßnahmen festlegen; koordinierende Person bestimmen. Gebot der schriftlichen Festlegung
- Maßnahmen umsetzen
- Unterweisung der Beschäftigten
- Kontrolle der Maßnahmen, Feedbackgespräche durchführen und Auftragsdurchführung bewerten
- Gesetze, Verordnungen und weitergehende Regelwerke
- Schutzbestimmungen für Fremdfirmen
- Einleitung
- Alarmregeln, Verbote, Unfallverhütung, Anmeldung und Unterweisung
- Anhang mit Auftragsbezogener Vereinbarung zum Arbeitsschutz
- Anhang mit Bestellung einer koordinierenden Person
- Anhang mit Bewertung der Auftragsabwicklung durch Auftraggeber und Auftragnehmer
R.O.E. INFO
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