Informationen

Anwendungsbereich

Dieser Gesprächsleitfaden und verbindliche Anlage zur Beauftragung der verantwortlichen Elektrofachkraft dient dem Nachweis der Auswahlverantwortung (siehe §§ 831, 278 BGB) seitens des Arbeitgebers.

Bei der Beauftragung der verantwortlichen Elektrofachkraft für die Leitung eines Betriebes oder Betriebsteiles wird empfohlen, dass der Arbeitgeber eine solche Qualifikationsüberprüfung durch eine externe, geeignete Person durchführen lässt.

Änderungsverlauf
Geändert am: 02.03.23
Änderungsgrund:

Aktualisierung