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Regelwerk
TRBS 1112
Instandhaltung
Ausgabe: März 2019
Anwendungsbereich
Diese Technische Regel beschreibt die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung von Instandhaltungsarbeiten. Sie nennt beispielhafte Maßnahmen, die im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bei der Durchführung der Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen sind.
Sie ist anzuwenden für
- die Planung und Ausführung von Instandhaltungstätigkeiten,
- Störungssuche,
- Erprobung nach Instandsetzung.
Zielgruppe
Alle Personen, die Instandhaltungsmaßnahmen an Arbeitsmitteln vornehmen müssen oder an der Erstellung und Umsetzung beteiligt sind.
Dies können sein: Unternehmer, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, befähigte Personen, Elektrofachkräfte
Änderungen
Gegenüber der TRBS 1112 von Oktober 2010 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Konkretisierung von Regeln für das Zusammenwirken von mehreren Arbeitgebern
- Anpassungen der Struktur, Aktualisierung der Verweise
- Beschreibung von Schutzzielen bei der Gefährdungsbeurteilung für Instandhaltung
- Aufnahme von Anforderungen zu Notfallmaßnahmen
Änderung des Ablaufdiagramm Instandhaltung und Erprobung
Inhalt
- Anwendungsbereich und Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen
- Begriffsbestimmung von Instandhaltung, Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Erprobung
- Vorbereitung der Instandhaltung
- Verantwortung der Arbeitgeber für seine Beschäftigten
- Besondere Gefährdungen bei Instandhaltungen
- Vom Arbeitsmittel selbst
- Durch die Instandhaltungsmaßnahme
- Von Arbeitsmitteln bei der Instandhaltung
- Durch arbeitsorganisatorische Besonderheiten
- Zusammenarbeit von mehreren Arbeitgebern und Koordinierung von Schutzmaßnahmen
- Einsetzen von Koordinatoren
- Voraussetzungen für Instandhaltungsmaßnahen
- Qualifikation von Instandhaltern
- Information der im Umfeld tätigen Beschäftigten
- Beurteilung der Gefährdungen
- Gefährdungsbeurteilung nach den Aspekten der TRBS 1111
- Vereinfachte Vorgehensweise bei wiederkehrenden gleichartigen Instandhaltungsmaßnahmen
- Einbeziehung von betrieblichen Erfahrungen, bestehenden Schutzmaßnahmen
- Erstellen von Notfallplänen
- Ermittlung der Gefährdungen
- Gefährdungen, die nicht im Normalbetrieb auftreten
- Wechselwirkungen
- Gefährdungen für die Umgebung
- Bewertung der Gefährdungen
- Beschreibung von Schutzzielen und Schutzmaßnahmen bei der Gefährdungsbeurteilung
- Umgang mit aufgehobenen Schutzmaßnahmen
- Unterweisungspflicht für Beschäftigte
- Planung von Notfallmaßnahmen
- Grundsätzliche Anforderungen
- Zugänge zu Arbeitsmitteln
- Übung von Rettungsmaßnahmen
- Anschlagpunkte für Rettung aus großer Höhe / großer Tiefe
- Befreiung von eingezogenen Personen
- Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen
- Beauftragungspflicht, Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
- Umgang mit unvorhergesehenen Gefährdungen
- Erprobung
- Sicherheit bei der Erprobung
- Beendigung der Instandhaltungsmaßnahme und sicherer Normalbetrieb
- Anhang mit möglichen Gefährdungen und beispielhaften Maßnahmen