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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
(PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV)
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitgeber
sowie für die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte bei der Arbeit.
Zielgruppe
Diese Verordnung richtet sich insbesondere an diejenigen die die Schutzausrüstung beschaffen
und verwenden, also: Unternehmer, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche, Beschäftigte.
Änderungen
- Ausfertigungsdatum: 04.12.1996
Inhalt
- Regelung zur Bereitstellung und Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung
- Unterweisung der Beschäftigten