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Regelwerk
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
(Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
Anwendungsbereich
Ziel dieser Verordnung ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen durch
- Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen,
- Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und
- Beschränkungen für das Herstellen und Verwenden bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse.
Zielgruppe
Alle, die mit Gefahrstoffen arbeiten oder deren Umgang regeln, also Unternehmer, Anlagenplaner, Anla-genbetreiber, Anlagenverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gefahrstoffbeauftragte.
Änderungen
- Die GefStoffV wurde in der Ausfertigung vom 26.11.2010 erlassen.
- Sie wurde an den Stand der Technik angepasst
Inhalt
- Gefährlichkeitsmerkmale. Einstufung und Verpackung
- Gefährdungsbeurteilung
- Das Sicherheitsdatenblatt als Grundlage zur Gefährdungsbeurteilung
- Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
- Notfallmaßnahmen
- Unterweisung der Beschäftigten und Zusammenarbeit verschiedener Firmen
- Behördliche Aufgaben
- Anhänge zu besonderen Gefahrstoffen und Gefahrstoffen mit Herstellungs- und Ver-wendungsbeschränkungen.
Als konkretisierende Regelwerke sind die u.a. die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu sehen