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Regelwerk
DGUV Information 212-139 Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen
Ausgabe September 2016
Anwendungsbereich
Diese Information erläutert – ergänzend zur DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ – den § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sowie die §§ 8 und 25 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hinsichtlich der Überwachung von allein arbeitenden Personen in Abhängigkeit der Bewertung der Gefährdung. Damit soll sichergestellt werden, dass in einem Notfall die notwendigen Hilfs- oder Rettungsmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können – Beginn der Rettungskette.
Zielgruppe
Diese Information ist ein Hilfsmittel für die Bewertung von Tätigkeiten und Zuordnung möglicher Gefährdungsstufen sowie für die Auswahl von Meldeeinrichtungen.
Änderungen
Seit der letzten Ausgabe vom September 2009 als BGI/GUV-I 5032 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
- Überarbeitung Regelwerksbezüge
Inhalt
Welchen Gefährdungsstufen kann eine allein arbeitende Person ausgesetzt sein?
- Einteilung in Gefährdungsstufen
- Tabelle 1 Einteilung nach Gefährdungsstufen
- Zuordnung von Gefährdungsstufen zu verschiedenen Tätigkeiten als erste Linie einer Groborientierung.
- Tabelle 2 Beispielhafte Darstellung von Tätigkeiten und Zuordnung möglicher Gefährdungsstufen
Was ist bei der Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf Notrufmöglichkeiten zu beachten?
- Grundsätzlicher Prozess zur Beurteilung. Auf Grundlage der Beurteilung sind geeignete Maßnahmen vorzusehen und zu dokumentieren.
Die Qual der Wahl
- Abhängig von der festgelegten Gefährdungsstufe ist eine Meldeeinrichtungen auszuwählen, um sicherzustellen, dass Hilfsmaßnahmen zeitnah eingeleitet werden können.
- Tabelle 3 Auswahlmöglichkeiten von Meldeeinrichtungen
Worauf ist beim Einsatz von Meldeeinrichtungen zu achten?
- Beschreibung der Kriterien beim Einsatz von Meldeeinrichtungen.
- Tabelle 4 Maßnahmen vor der ersten Inbetriebnahme von Meldeeinrichtungen
Was muss wann und wie oft geprüft werden?
Zusätzliche Anforderungen an PNA-11 zur Verwendung bei Alleinarbeiten mit kritischen Gefährdungsstufen
Anhang 1 Begriffe rund um Personen-Notsignal-Anlagen, die öffentliche Telekommunikationsnetze nutzen (PNA-11)
Anhang 2 Technische Eigenschaften von PNA-11
R.O.E. INFO
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DGUV-Regel: DGUV-Regel 112-139
Tätigkeit: Alleinarbeit