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Regelwerk
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung -BioStoffV)
Anwendungsbereich
Die BioStoffV regelt Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen).
Zielgruppe
Alle die in den Umgang von Biostoffen regeln, also Unternehmer, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Beauftragte für Biologische Sicherheit.
Änderungen
- Die BioStoffV wurde in der Ausfertigung vom 15.07.2013 erlassen.
Inhalt
- Tätigkeiten mit und ohne Schutzstufenzuordnung
- Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen
- Gefährdungsbeurteilung
- Allgemeine Schutzmaßnahmen und Schutzmaßnahmen in höheren Schutzstufen
- Regelung von Erlaubnis- und Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde