Meine Pakete
Aus der Praxis, für die Praxis.
Regelwerk
Anwendungsbereich
Zielgruppe
Änderungen
Inhalt
- Anwendungsbereich und Zielsetzung
- Auswahl von Arbeitsmitteln
- Qualifikation von Beschäftigten
- Ausnahme für Bundesberggesetz
- Ausnahme für Seeschiffe
- Ausnahme für Anwendungsbereich des EnWG
- Ausnahme für das Bundesministerium für Verteidigung
- Begriffe
- Arbeitsmittel, Verwendung, Arbeitgeber, Beschäftigter, Fachkundiger, zur Prüfung befähigte Person, Instandhaltung, Prüfung, Prüfpflichtige Änderung, Stand der Technik, Gefahrenbereich, Errichtung, Zugelassene Überwachungsstelle
- Gefährdungsbeurteilung
- Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
- Mindestinhalte der Gefährdungsbeurteilung
- Zeitpunkt der Erstellung, beteiligte Personen
- Informationsquellen
- Festlegen von Prüfungen und Prüfintervallen
- Wiederkehrende Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung
- Dokumentationspflicht
- Grundpflichten des Arbeitgebers
- Verwendung nur nach Gefährdungsbeurteilung
- TOP-Prinzip
- Festlegung der Schutzmaßnahmen
- Wirksamkeitsprüfung von Schutzmaßnahmen
- Bereitstellung von Ressourcen für den Arbeitsschutz
- Anforderungen an Arbeitsmittel
- Grundsätzliche Eignung von Arbeitsmitteln
- Verwendungsverbot für mangelhafte Arbeitsmittel
- Erlaubnispflicht zur Verwendung
- Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- Ergonomie und Gesundheitsschutz
- Verwendung von Schutzeinrichtungen und PSA
- Sicherheit bei der Errichtung, Erprobung, Instandhaltung
- Verwendung im Freien
- Vereinfachte Vorgehensweise
- Voraussetzung zur Inanspruchnahme
- Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
- Mindestauslegung
- Begrenzung von elektrostatischen Aufladungen
- Gestaltung von Befehlseinrichtungen
- Schutzmaßnahmen bei der Verwendung
- Standsicherheit, sicherheitstechnische Ausrüstung, ergonomische Gestaltung, ausreichende Schutzmaßnahmen, Blockierung von beweglichen Teilen
- Heiße und kalte Teile
- Verwendung in explosionsfähiger Atmosphäre
- Anbringen von Sicherheitskennzeichen und Warnhinweisen
- Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
- Gefährdungsbeurteilung zur Festlegung von Instandhaltungsintervall und Umfang
- Sichere Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung bei Änderungen an Arbeitsmitteln
- Besondere Betriebszustände, Störungen und Unfälle
- Verhindern von unsicheren Betriebszuständen an Arbeitsmitteln
- Grundlegende Anforderungen an Personenrettung bei Unfällen
- Ersatzmaßnahmen bei unwirksamen Schutzeinrichtungen
- Unterweisung und Beauftragung
- Unterweisung vor erstmaliger Verwendung von Arbeitsmitteln
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Besondere Beauftragung bei gefährlichen Arbeitsmitteln
- Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
- Pflicht zur Qualifikationsprüfung durch Auftraggeber
- Gemeinsame Gefährdungsbeurteilung
- Abstimmung von Schutzmaßnahmen, ggf. durch Koordiator
- Prüfung von Arbeitsmitteln
- Prüfung vor erstmaliger Verwendung
- Prüfung wenn Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen
- Prüfung nach Änderungen und außergewöhnlichen Ereignissen
- Festlegungen zum Datum der nächsten Prüfung
- Dokumentationspflicht von Prüfungen
- Prüfung vor Inbetriebnahme von überwachungsbedürftigen Anlagen
- Prüfpflicht und Abgrenzung zu Konformitätsbewertungsverfahren
- Vollständigkeit von sicherheitstechnischen Maßnahmen
- Qualifikation des Prüfers
- Wiederkehrende Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen
- Dokumentationspflicht und Prüfbescheinigungen
- Mindestangaben in Prüfbescheinigung
- Aufbewahrungsfristen
- Kennzeichnung der nächsten Prüfung
- Erlaubnispflicht
- Zuständige Behörde muss Dampfkesselanlagen, Druckgeräte, Tankstellen, Lageranlagen und Füllstellen für entzündliche Flüssigkeiten genehmigen
- Formen des Antrags zur Erlaubnis, Teilerlaubnis
- Einzureichende Unterlagen
- Einschränkungen und Auflagen zum Betrieb
- Fristen zur Antragsstellung
- Mitteilungspflichten und behördliche Ausnahmen
- Unfälle mit überwachungsbedürftigen Anlagen, Krane, Flüssiggasanlagen, Maschinentechnische Anlagen der Veranstaltungstechnik
- Einsichtnahme auf Dokumente durch Behörden
- Ausnahmen durch behördliche Erlaubnis
- Außerordentliche Prüfung durch Behörden
- Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
- Der Ausschuss für Betriebssicherheit
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Übergangsvorschriften
- für erlaubnispflichtige Anlagen und Aufzugsanlagen
- für befähigte Personen und deren Qualifikation
- für abweichende Prüffristen
- Anhang mit besonderen Mindestanforderungen für bestimmte Arbeitsmittel
- Anhang mit Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
- Anhang mit Prüfvorschriften für Krane, Flüssiggasanlagen, Maschinentechnische Anlagen der Veranstaltungstechnik