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Regelwerk
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
(Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV)
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder
möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch optische Strahlung aus
künstlichen Strahlungsquellen
Zielgruppe
Alle, die mit künstliche optischer Strahlung arbeiten oder deren Umgang regeln, also
Unternehmer, Anlagenplaner, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche, Fachkräfte für
Arbeitssicherheit und Laserschutzbeaufragte.
Änderungen
OStrV vom 19.07.2010
Inhalt
- Expositionsgrenzwerte
- Messungen und Berechnungen
- Gefährdungsbeurteilung
- Schutzmaßnahmen
- Regelung zur Ernennung eines Laserschutzbeauftragten
- Regelung zur Unterweisung der Beschäftigten