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Regelwerk
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV)
Anwendungsbereich
Die ArbStättV dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.
Zielgruppe
Alle, die bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen mitwirken, also Unternehmer, Anlagenplaner, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Änderungen
Die BetrSichV wurde in der Ausfertigung vom 27.09.2002 erstmals erlassen. Sie wurde zuletzt am 26.11.2010 geändert. Sie wird am 01.06.2015 durch eine Neuausgabe mit wesentlichen Änderungen ersetzt.
Inhalt
- Abgrenzung von Arbeitsstätten
- Gefährdungsbeurteilung
- Betrieb von Arbeitsstätten
- Anforderungen an Arbeitsstätten
- Nichtraucherschutz und Sozialräume
- Der Ausschuss für Arbeitsstätten
- Als konkretisierende Regelwerke sind die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) des BauA zu sehen