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Regelwerk
TRBS 1116
Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
Ausgabe: November 2022 (Erstausgabe)
Anwendungsbereich
Diese Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an die
- Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, damit sie in der Lage sind Arbeitsmittel zu verwenden ohne sich und andere zu gefährden und
- Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern dies mit besonderen Gefahren verbunden ist und
- Beauftragung von Beschäftigten für Instandhaltungsarbeiten
Zielgruppe
Alle Personen, die mit Arbeitsmitteln umgehen und bereitstellen.
Dies können sein: Unternehmer, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, befähigte Personen, Elektrofachkräfte und alle anderen Beschäftigten.
Änderungen
05.07.23
Erstausgabe.
Inhalt
- Anwendungsbereich
- Begriffe
- Qualifikation und Qualifizierung in Hinblick auf die Verwendung von Arbeitsmitteln
- Unterweisung vor erstmaliger Verwendung von Arbeitsmitteln und wiederkehrende Unterweisung
- Betriebsanweisung für die Verwendung von Arbeitsmitteln
- Beauftragung von Beschäftigten
- Allgemeine Anforderungen
- Grundpflichten des Arbeitgebers, Ziel der Unterweisung, Beauftragung von Beschäftigten, wenn von Arbeitsmitteln besondere Gefährdungen ausgehen
- Anforderungen an Personen zur Instandhaltung
- Gefährdungsbeurteilung für die Sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und Festlegung der Informationen für die Unterweisung der Beschäftigten mit dem Ziel
- Vorhandene Gefährdungen und Wechselwirkungen der Arbeitsumgebung zu beachten,
- Erforderliche organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen zu erläutern
- Maßnahmen bei Störungen und Unfällen festzulegen
- Ermittlung über eine Gefährdungsbeurteilung, ob eine Beauftragung für die Benutzung von Arbeitsmitteln nötig ist
- Ermittlung, ob für Instandhaltungstätigkeiten an Arbeitsmitteln eine Beauftragung nötig ist.
- Beschreibung besonderer Gefährdungen, z.B. wenn bei Instandhaltungen Schutzmaßnahmen eingeschränkt oder unwirksam sind.
- Beispiele für Arbeitsmittel, die nur nach Beauftragung verwendet werden dürfen
- Maßnahmen, damit nur beauftragte / unterwiesene Becshäftigte mit Arbeitsmitteln umgehen.
- Betriebsanweisung
- Notwendigkeit einer Betriebsanweisung und Unterweisungspflicht. Ausnahmen für einfache Arbeitsmittel
- Mindestinhalte, Sprache und Verständlichkeit
- Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung des Herstellers als alternative zur Betriebsanweisung, Voraussetzungen zur Nutzung
- Aktualitätspflicht
- Unterweisung
- Unterweisungspflicht und Mindestinhalte
- Angemessener Inhalt, die verständliche Form und Bezug auf die Betriebsanweisung
- Unterweisung zu gesundheitlichen Voraussetzungen zum Bedienen von Arbeitsmitteln, Hinweis auf Arbeitsmedizinische Untersuchungen
- Dokumentationspflicht für Unterweisungen
- Ablauf einer Unterweisung
- Wiederkehrende Unterweisung, Gründe für eine erneute Unterweisung
- Qualifikation von beauftragten Beschäftigten
- Kompetenz, persönliche Eignung und gesundheitliche Anforderungen
- Notwendige Qualifizierungsmaßnahmen inkl. Lernerfolgskontrolle
- Alternativen zu Qualifizierungsmaßnahmen
- Wiederholung von Qualifizierungsmaßnahmen
- Beauftragung von Beschäftigten und deren Dokumentation.
- Eingrenzung der Beauftragung und Freigabeverfahren.
- Zurückziehen von Beauftragungen
- Anforderungen an die Qualifizierung von beauftragten Beschäftigten
- Allgemeiner Aufbau von Qualifizierungsmaßnahmen
- Inhaltliche Anforderungen und Informationsquellen
- Theoretische und Praktische Inhalte, Lernerfolgskontrolle
- Sachliche Anforderungen (Räume und deren Ausstattung, präsenz- oder digitale Form), Übungsmaterialien und Simulationssysteme
- Anforderungen an Qualifizierende
- Erforderliche fachliche und didaktische Kompetenz
- Beispiele für Kompetenzen, Fortbildungsgebot
- Zeitlicher Umfang von Qualifizierungen
- Lernerfolgskontrollen
- Qualifizierungen im Einzelfall
- Beispiele für Anforderungen an die Qualifizierung von beauftragten Beschäftigten und zusätzliche Fundstellen
- Bedienen eines Flurförderzeuges
- Bedienen von Teleskopstaplern
- Bedienen von Hubarbeitsbühnen
- Bedienen von Kranen
- Bedienen von Baggern und Ladern