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Regelwerk
EmpfBS 1114
Empfehlungen zur Betriebssicherheit: Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmittel
Anwendungsbereich
Diese Empfehlung richtet sich an Arbeitgeber und deren Beschäftigte, die Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV betreiben, die noch nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. (Notwendige Anpassung und Nachrüstung von Arbeitsmitteln).
Zielgruppe
Alle Personen, die mit dem Betrieb von Arbeitsmitteln im Sinne der BetrSichV zu tun haben.
Dies können sein: Arbeitgeber, Unternehmer, Führungskräfte, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, VEFK, Befähigte Personen Inhalte
Änderungen
Die EmpfBS 1114 löst die BekBS 1114 ab. Die EmpfBS lösen im Gegensatz zu den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) nicht die Vermutungswirkung im Sinne von § 4 Absatz 3 Satz 2 BetrSichV aus.
Inhalt
- Rechtliche Grundlage für die Notwendigkeit der Anpassung. Maßgeblich sind zunächst die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel zum Zeitpunkts der erstmaligen Verwendung. Trotzdem ist es möglich, dass durch den fortschreitenden Stand der Technik eine Anpassung notwendig sein kann.
- Feststellung der Notwendigkeit der Anpassung: Für das verwendete Arbeitsmittel ist der Stand der Technik zu ermitteln. Dieser ist nicht nur in den Regelwerken beschrieben, sondern auch in Fachveröffentlichungen von Branchenverbänden.
- Ergibt sich eine Differenz zwischen dem Ist-Zustand und dem Stand der Technik, so ist über eine Anpassung nach dem T-O-P-Prinzip zu entscheiden.
- Die Überprüfung, ob Nachrüstungen erforderlich sind ist regelmäßig sowie bei Änderungen der Arbeitsprozesse und nach Ereignissen durchzuführen
- Umfangreiche Beispielsammlung:
- Gabelstapler, Tieflader mit hydraulischer Rampe, Eintreibgeräte und Winterdienstgeräte
- Lastenaufzug ohne Fahrkorbtür
- Rührwerksbehälter
- Einteilung von Rohrleitungsbauteilen in Rohrklassen
- Austausch von Leittechnik / Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktionen in verfahrenstechnischen Anlagen