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Regelwerk
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
(EMVG)
Anwendungsbereich
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der EMV-Richtlinie 2004/108/EG
Es ergänzt in dieser Hinsicht das ProdSG um die Thematik der EMV und regelt wie Produkte zu gestalten sind um gegenseitige Beeinflussungen durch EMV zu vermeiden.
Zielgruppe
Dies Gesetz ist richtet sich vor allem an Hersteller von Produkten und Errichter von Anlagen, also auch Unternehmer, Anlagenplaner, Anlagenbetreiber.
Änderungen
Das G wurde als Art. 1 des G v. 8.11.2011 I 2178 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 dieses G am 1.12.2011 in Kraft getreten.
Es ersetzt das frühere Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Inhalt
- Voraussetzungen um Produkte auf den Markt zu bringen (Definition der maximalen Störaussendung)
- Benannte Stellen
- Notwendigkeit von Konformitätsbewertungsverfahren (CE-Erklärung) und der EMV-Dokumentation
- Die Stellung der Bundesnetzagentur