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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten
bei der Arbeit
(Lastenhandhabungsverordnung - LasthandhabV)
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die manuelle Handhabung von Lasten, die aufgrund ihrer Merkmale
oder ungünstiger ergonomischer Bedingungen für die Beschäftigten eine Gefährdung für
Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, mit sich bringt.
Zielgruppe
Diese Verordnung richtet sich ins Besondere an diejenigen die die Arbeitsplätze gestalten und
Planen. Dies sind insbesondere: Unternehmer, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche und
Planer.
Änderungen
- Ausfertigungsdatum: 04.12.1996
- Letzte Änderung: 31.08.2015
Inhalt
- Regelung von Maßnahmen, wenn manuelle Handhabung von Lasten auftreten
- Übertragung von Aufgaben
- Unterweisung
- Merkmale, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gefährdung ergeben kann