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Regelwerk
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
(Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung -LärmVibrationsArbSchV)
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit.
Zielgruppe
Alle die den Umgang mit Lärm und Vibrationen regeln. Dazu gehören:
Unternehmer, Anlagenbetreiber und Anlagenverantwortliche, Fachkraft für Sicherheit
Änderungen
- LärmVibrationsArbSchV vom 6.3.2007
- Zuletzt geändert 19.7.2010
Inhalt
- Grenzwerte für Lärm und Vibrationen
- Regelung zur Messung
- Gefährdungsbeurteilung
- Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexpostion und der Exposition durch Vibrationen
- Regelung der Unterweisung von Beschäftigten