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Regelwerk
DGUV Vorschrift 1
Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention
Ausgabe als Muster-UVV vom November 2013, bei den einzelnen Versicherungsträgern im Laufe des Jahres 2014
Anwendungsbereich
Die Unfallverhütungsvorschrift regelt die Grundsätze des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Zielgruppe
Alle Unternehmer und Beschäftigten in Unternehmen
Änderungen
Die DGUV Vorschrift 1 ist in dieser Ausgabe erstmals als einheitlicher Text für alle Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften. Geändert bzw. vereinheitlicht wurden u.a.:
- Berechnung der erforderlichen Sicherheitsbeauftragten
- Anwendungsbereich jetzt auf „Beschäftigte“ ausgeweitet (vorher: Versicherte)
Inhalt
- Pflichten des Unternehmers
- Pflichten der Versicherten
- Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Erfordernis und Anzahl nötiger Sicherheitsbeauftragten und Betriebsärzte
- Erfordernis und Anzahl von Ersthelfern
- Erfordernis und Anzahl von Betriebssanitätern
- Bereitstellung, Benutzung und Unterweisung von persönlicher Schutzausrüstung