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Regelwerk
DGUV Vorschrift 3
Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Ausgabe 01.01.1997 als BGV A3
Anwendungsbereich
Die Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Anmerkung: wesentliche Teile der DGUV Vorschrift 3 sind durch die BetrSichV und ihrer TRBSen inhaltlich ersetzt worden.
Zielgruppe
Alle Personen, die elektrische Anlagen und Betriebsmittel bei der Arbeit benutzen, beschaffen oder prüfen.
Die können sein: Unternehmer, Analgenbetreiber, Anlagenverantwortliche, Arbrbeitsverant-wortliche, befähigte Personen, Elektrofachkräfte.
Änderungen
Erstmals erschienen als VBG 4 im April 1979
Umbenannt in BGV A2, später BGV A3 und im Mai 2014 in DGUV Vorschrift 3
Seit 1997 keine inhaltlichen Änderungen
Inhalt
- Grundsätzliche Erfordernis von Prüfungen vor Inbetriebnahme und Wiederholungsprü-fungen
- Richtwerttabelle für Prüffristen
- Grundsätze zum AuS und „Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen“
- Schutzabstände