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Regelwerk
DGUV Information 203-001 – Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen
Ausgabe Oktober 2015
Anwendungsbereich
Diese Information gibt dem Arbeitgeber/Unternehmer grundlegende Hinweise zum sicheren Arbeiten an elektrischen Anlagen.
Hinweis: Sie ist in weiten Teilen als Ergänzung zur VDE 0105-100 zu verstehen
Zielgruppe
Diese Information spricht alle Personen an, die an elektrischen Anlagen arbeiten, unabhängig ihrer Qualifikation und ihrer Rolle bei den Arbeiten. Sie ist auch anwendbar bei nichtelektrotechnischen Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen.
Änderungen
Wesentliche Änderungen zu BGI 519 von Februar 2012:
- Inhaltlich komplett überarbeitet
- Anpassung an aktuelle Regelwerke
Inhalt
- Wirkung des elektrischen Stroms auf den Menschen, Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Stromunfällen
- Unterscheidung zwischen Stromunfällen mit Niederspannung und Hochspannung und deren unterschiedliche Folgen
- Zeit/Stromdiagramm bei Körperdurchstömungen
- Maßnahmen des Selbstschutzes
- Herz-Lungen-Widerbelebung (HLW) und Einsatz von Defibrillatoren (AED)
- Ablaufschema zur Vorgehensweise beim Auffinden einer verunglückten Person
- Mitarbeiterqualifikation und Verantwortung
- Beschreibung der Rollen des Anlagenbetreibers (ANLB), des Anlagenverantwortlichen (ANLV), des Arbeitsverantwortlichen (AV), der Elektrofachkraft (EfK), der Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) und der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK)
- Beschreibung der grundsätzlichen Aufgaben bei Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Organisatorische Voraussetzungen für sicheres Arbeiten
- Planung und Koordination und Überwachung von Arbeiten
- Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG
- Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Arbeiten in spanungsfreien Zustand
- Die 5 Sicherheitsregeln
- Freigabe der Arbeitsstelle
- Unter Spannung setzen nach der Arbeit
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
- Schutz durch Abstand und Aufsichtsführung
- Schutz durch Kapselung oder isolierte Umhüllung
- Gefahrenzone und Schutzabstände
- Arbeiten unter Spannung
- Verweis auf DGUV Regel 103-011 und DGUV Vorschrift 3
- Definition von „Arbeiten unter Spannung“ und erlaubte Tätigkeiten
- Grundlagen zum AuS
- Arbeiten in spanungsfreien Zustand
- Bedienen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- Verweis auf teilweisen Berührungsschutz nach VDE 0660-514 und Nachrüstpflicht
- Unterscheidung in laienbedienbare Anlagen und Anlagen für Elektrofachkräfte und elektrotechnische unterwiesene Personen
- Prüfung elektrischer Betriebsmittel
- Verweis auf DGUV Vorschrift 3, BetrSichV § 10 und 14, Hinweis auf Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen zur Prüffristenermittlung, Prüfung durch befähigte Personen nach TRBS 1203 und Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Gefährdungen, vor denen PSA schützen kann
- Arbeitskleidung und PSA für Arbeiten an elektrischen Anlagen
- PSA gegen Störlichtbogen, Bewertung von Störlichtbogenengergie nach DGUV Information 203-077
- PSA gegen Absturz, Vorstellung verschiedener Systeme und deren Verwendung, Verhalten nach Abstürzen
- Atemschutz für Arbeiten mit Staubbildung, Verweis auf Druckschrift S032 „Staub bei Elektroinstallationsarbeiten“
- Werkzeuge, Geräte und Maschinen auf Baustellen
- Anschlusspunkte für elektrische Versorgung nach DGUV Information 203-006 und für Stromerzeuger nach DGUV Information 203-032
- Allgemeine Hinweise für die Verwendung von Werkzeugen
- Einsatz von Leuchten, Hinweis auf DGUV Information 203-005
- Bolzensetzwerkzeuge, rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz
- Isolierende Schutzvorrichtungen und Werkzeuge, Beispielhafte Typen und deren Einsatzmöglichkeiten
- Umgang mit Flüssiggas, insbesondere im Tiefbau
- Umgang mit heißer Vergussmasse
- Brandbekämpfung
- Technischer Brandschutz und Einführung in Feuerlöscher
- Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen, Verweis auf DGUV Information 203-052 und DIN VDE 0132
- Werkstatt
- Prüfplätze in Werkstätten nach VDE 0104 und DGUV Information 203-034
- Umgang mit Maschinen in Werkstätten
- Begriffe