Wie hat sich ein elektrotechnischer Anlagenbetreiber zu verhalten, wenn er seiner Vernatwortung nicht nachkommen kann?

15. 01.

Rechtsgrundlagen 

Die Aufgabe und die Verantwortung das Unternehmen richtig zu organisieren und zu führen, liegt in erster Linie immer beim Eigentümer, Unternehmer oder Besitzer. Wenn diese Person die ihm obliegenden Pflichten nicht selbst wahrnehmen kann, z. B. aufgrund von Zeitmangel oder wie im Elektrobereich zumeist Kenntnismangel, muss er diese Pflichten an fachlich und persönlich geeignete Personen, kraft seines Amtes, delegieren. Bei dieser Übertragung durch Delegation sind:  

  • die sachlichen Verantwortungsbereiche in Hinblick auf eigenverantwortlich wahrzunehmende Pflichten, 
  • die Entscheidungskompetenz, 
  • sowie der Umfang der Tätigkeit  

schriftlich zu dokumentieren und beiderseitig zu unterschreiben. 

Ziel dieser Delegation ist jedoch nicht, die Aufgaben als Unternehmer von sich zu weisen („Wer delegiert, muss seiner Auswahl- und Kontrollverantwortung nachkommen), sondern dem Pflichtenübernehmer unabdingbar in die Unternehmensprozesse einzubeziehen. Hierzu ist der Pflichtenübernehmer mit den entsprechenden Kompetenzen (Zuständigkeiten + Befugnisse = Kompetenz) auszustatten, welche für die Wahrnehmung seiner ihm (vertraglich) übertragenen Aufgaben (z. B. den Unternehmer in allen elektrotechnischen Fragen zu vertreten) bedeutsam sind. Dazu sind die Kenntnis und die Ausgestaltung der entsprechenden Schnittstellen insbesondere zur Instandhaltungsplanung, zum Personalbereich, zum Einkauf und zum EDV-Bereich erforderlich.  

Praxisbeispiel 

In dem folgenden, beispielhaften elektrischen Instandhaltungsbereich werden Wartungsintervalle und -Einsätze für die elektrotechnischen Anlagen zentral über eine übergeordnete Holding terminiert und Fremdfirmen, ohne dass der elektrische Anlagenbetreiber dabei Einfluss auf die Auswahl der Fremdfirmen nehmen kann, über den zentral übergeordneten Einkauf bestellt und beauftragt. Teilweise arbeiten die so beauftragten Fremdunternehmen, ohne jegliche Kenntnisse des Anlagenbetreibers der Elektrotechnik, in seinem Verantwortungsbereich. Seiner ihm vertraglich übertragenen Betreiberverantwortung (intern und extern) kann er, aufgrund der fehlerhaften Organisation, Delegation und mangelhafter Schnittstellendefinierung seitens des Unternehmers oft gar nicht nachkommen. Damit stellt sich zum einen die Frage, ob bei einer solchen Vorgehensweise im Unternehmen eine ordnungsgemäße Instandhaltung (DIN 31051 und TRBS 1112 beachten) dauerhaft sichergestellt werden kann. Des Weiteren ergibt sich der Hinweis für die beauftragten Anlagenbetreiber der Elektrotechnik (intern wie auch extern), dass sie durch die oben beschriebene Handlungsweise im Unternehmen ihren vertraglich übertragenen und damit übernommenen Aufgaben nicht nachkommen können. 

Zur Problemlösung in diesem Beispiel gibt es folgenden Ansatz: 

Zum einen sollte ohne Zweifel das direkte Gespräch zwischen den Vertragsparteien gesucht und geführt werden. Zum anderen sollte der Auftragnehmer in einer schriftlichen „indirekten Ablehnung der Betreiberverantwortung“ gegenüber dem Auftraggeber/Unternehmer auf diese fehlerhafte Delegation bzw. die ihm unmögliche Wahrnehmung seiner eigentlichen Aufgaben hinweisen. Die Ablehnung ist für den Auftragnehmer eine nachträgliche Beweisbarkeit, sollte aus dieser mangelhaften Organisation ein Unfall entstehen. 

In Anbetracht, dass jede Delegation ihren Ausgang bei der Unternehmensleitung hat, welche die Richtlinien des Verfahrens bei der Kompetenzdelegation auf die nachgeordneten Leitungsebenen festlegt, muss seitens der Unternehmensleitung ein Umdenken in der Organisation stattfinden, um weiterhin rechtssicher organisiert zu sein. 

Welche Arbeiten dürfen von elektrotechnischen Laien an elektrischen Anlagen ausgeführt werden?

Hier hat der Unternehmer/ Arbeitgeber als oberster Anlagenbetreiber die Verantwortung, im Sinne der Sicherheit aller Mitarbeitenden und auch Dritter, für eine sichere Anlage zu sorgen. Ihm obliegt damit die Pflicht, die betrieblichen Prozesse in geeigneter Weise zu organisieren, sodass die Arbeitssicherheit jederzeit gewährleistet ist und auch bleibt. Lediglich kleinere elektrische Tätigkeiten, wie z. B. das Auswechseln eines Leuchtmittels oder einer Schmelzsicherung, sind unter gewissen Voraussetzungen für den Laien  erlaubt. 

Kann eine Differenzstromüberwachung anstelle einer Isolationsmessung an Maschinen zum Einsatz kommen?

Die wiederkehrende Prüfung einer Maschine fällt in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0105-100/A1. Die eigentliche »Maschinen-Norm« VDE 0113-1 gilt explizit nur für die Herstellung und die Erstprüfung von Maschinen, der spätere Betrieb ist hier nicht beschrieben. Die VDE 0113-1 enthält die Isolationsmessung auch nicht als verpflichtende Messung – dies ist eine Prüfung, die durchgeführt werden soll, wenn es aus Sicht des Herstellers sinnvoll er- scheint. 

Wann ist welche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCCB) einzusetzen?

Bei einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCCB – Residual Current operated Circuit-Breaker) werden alle zu überwachenden Leiter durch einen Summenstromwandler geführt (außer der Schutzleiter). Der Summenstromwandler ist mit einer Auswerteeinheit verbunden, diese ist mit einem Auslöserelais verbunden, welches im Fehlerfall auslösen würde.

Was ist bei der Auswahl und dem Betrieb von Maschinen zu beachten?

Will man eine Maschine bauen, oder den elektrotechnischen Teil dazu beisteuern, müssen sich die Verantwortlichen mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auseinandersetzen und die sicherheitsbezogenen Teile von Maschinensteuerungen nach der Norm DIN EN ISO 13849-1 auswählen und einsetzen. Dieses erfordert allerdings die Bestimmung des zu erfüllenden Performance Levels, was aber den Rahmen dieser Praxisfrage sprengen würde. Als Hilfe stellt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) das Software-Tool SISTEMA (Sicherheit von Steuerungen an Maschinen) kostenlos zur Verfügung.

Wie sind ausländische Qualifikationsnachweise zu bewerten?

Mitarbeiter im Berufsfeld der Elektrotechnik tragen eine hohe Verantwortung. Andere Menschen ohne elektrotechnisches Fachwissen müssen auf die Aussagen des Elektrikers vertrauen können. Vom Arbeitgeber des Mitarbeiters wird erwartet, dass er die Delegation von Pflichten sorgfältig durchführt – der Mitarbeiter soll die ihm übertragenen Aufgaben auch fachkundig erfüllen können. Ist die Auswahl des Mitarbeiters mangelhaft, kann man dem Arbeitgeber ein Auswahlverschulden vorwerfen und ihn haftbar machen.  

Müssen vorinstallierte RCD vom Typ AC ausgetauscht werden?

RCD des Typs AC sind für das Abschalten von sinusförmigen Wechselfehlerströmen, die plötzlich auftreten oder langsam ansteigen geeignet. Daraus lässt sich bereits ablesen, dass der TYP AC problematisch ist, da die Stromnetze heutzutage komplexere Verläufe aufweisen.

Der Praxisbereich sozial