Darf man im Rahmen einer Qualifikationserhebung personenbezogene Daten aufnehmen?
21. 02.
Da es sich bei den Angaben der Fachkunde und Qualifikation um Informationen handelt, die sich auf eine identifizierbare und natürliche Person beziehen, handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne des Artikel 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die DSGVO beschreibt gleichermaßen diverse Bedingungen, die einzuhalten sind, damit die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten rechtmäßig ist. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c gilt die Verarbeitung als rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt.
Da der Verantwortliche, in diesem Fall der Arbeitgeber, gemäß ArbSchG der Verpflichtung unterliegt, zuverlässige und fachkundige Personen auszuwählen, kann er diese Daten auch erheben.
Sind schriftliche Bestellungen von Verantwortlichen Personen wirklich erforderlich?
21. 02.
Das Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) verlangt vom Arbeitgeber Maßnahmen für den Arbeitsschutz zu treffen, und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleistet. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, Unterweisung der Beschäftigten und Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. Insbesondere in größeren Unternehmen, lässt es sich jedoch nicht vermeiden, dass diese Aufgabe vom Arbeitgeber, zumindest zum Teil, auf andere Personen, z. B. das mittlere Management, delegiert werden. Dies ist auch so im Arbeitsschutzgesetzt vorgesehen. Darin heißt es im § 13 (2) „Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.“
Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diesen Vorgang wie folgt: „Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.“ (Quelle: DGUV Vorschrift 1 § 13)
Die Schriftform der Pflichtenübertragung, die Kraft gesetzlicher Ermächtigung (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) in § 13 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1, ehemals BGV A1) geregelt wird, dient der Schaffung klarer Verhältnisse und liegt daher im besonderen Maße im Interesse der Rechtssicherheit. Dabei ist der Verantwortungsbereich klar zu definieren, die Befugnisse festzulegen und das Dokument von beiden Parteien zu unterzeichnen.
Tipp: In der Praxis hat es sich bewährt die Pflichtenübertragung, insbesondere im Bereich der Elektrotechnik, durch schriftliche Bestellungen zu realisieren!
ROE Mustervorlage für die Bestellung eines Anlagenbetreibers
ROE Mustervorlage für die Bestellung eines Anlagenbetreibers
Das Arbeitsschutzgesetzt legt besonderen Wert auf die Qualifikation der bestellten Personen. Es wird Zuverlässigkeit und Fachkunde gefordert. Um diese nachzuweisen empfiehlt es sich, im Rahmen der Auswahl eine Qualifikationserhebung durchzuführen, um so als Arbeitgeber seine Auswahlverantwortung nachzuweisen.
Tipp: Dokumentieren Sie die Qualifikation Ihrer Beschäftigten mit Hilfe von vordefinierten Erhebungsbögen als Anlage zu der jeweiligen Bestellung.
ROE Mustervorlage für die Qualifikationserhebung einer verantwortlichen Elektrofachkraft
ROE Mustervorlage für die Qualifikationserhebung einer verantwortlichen Elektrofachkraft
Abschließend sei noch erwähnt, dass entsprechend ArbSchG der Arbeitgeber, bzw. die von ihm ausgewählten Personen, die festgelegten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen haben. Der Nachweis für die Wahrnehmung dieser Aufsichts- und Kontrollpflicht, die Stichprobeartig erfolgen kann, sollte ebenfalls schriftlich erfolgen.
Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Kontrollrundgänge elektronisch z. B. mit vordefinierten Checklisten.
Einsatz der ROE App zur Dokumentation von Kontrollrundgängen
Einsatz der ROE App zur Dokumentation von Kontrollrundgängen
Neues ROE Online
21. 02.
Sehr geehrte Kunden,
es freut uns Ihnen unser neues ROE Online vorzustellen. Nicht nur das Design wurde aktualisiert, auch die vereinfachte Navigation wird Sie begeistern. Tätigkeiten sind nun thematisch geordnet und alle relevanten Dokumente sind mit nur einem Klick abrufbar.
Unser neues Tool Risk Check, ist nun fester Bestandteil aller ROE DOC, ROE DOC pro und ROE RISK Abonnements. Klicken Sie in der ROE RISK Kachel einfach auf den Risk Check Link und Sie erreichen ihren persönlichen Risk Check Account.
Kunden einer Standort, Campus oder Vetriebslizenz, erhalten Zugang zu Risk Check in der Vollversion. Beim Anlegen neuen Risk Check Nutzer kommt es zur Zeit noch zu Einschränkungen. Wir arbeiten Fieberhalft an einer Lösung. Diese Funktion wird Ihnen in Kürze zur Verfügung stehen.
Wir bedanken uns bei allen unseren Kunden für das Vertrauen sind gespannt auf Ihr Feedback.
Diese Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.
Die Empfehlung für Betriebssicherheit EmpfBS 1113 „Beschaffung von Arbeitsmitteln“ Ausgabe Januar 2023 ersetzt die bisherige EmpfBS 1113 vom 16.03.2021.
Aufgrund von Wartungsarbeiten am 20.02.2023, zwischen 17:00 Uhr und 18:00 ist der Server für einige Minuten nicht zu erreichen. Wir bitten um Verständnis.
Im Elektrobereich gibt es verschiedene Qualifikationsstufen. Vom elektrotechnischen Laien, über die elektrotechnische unterwiesene Person (EuP) und die Elektrofachkraft (EFK) sowie Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen (EFKSK) z. B. für Arbeitsmittelprüfungen oder Mittelspannungsschalthandlungen, bis hin zur verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK). An alle vorgenannten Qualifikationen werden unterschiedliche persönliche und fachliche Anforderungen gestellt.