Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat das Ziel Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und Arbeitsunfälle zu verhindern. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise Klima- und Beleuchtungsverhältnisse, Verkehrswege oder auch Sanitär- und Erholungsräume definiert werden. Anhand der ArbStättV wird die EG-Arbeitsstättenrichtlinie 89/654/EWG national umgesetzt. Anstatt konkreter Maßzahlen oder Detailanforderungen zu definieren, werden allgemeine Schutzziele beschrieben. Wie die ArbStättV genau umgesetzt werden kann, ist den ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) zu entnehmen.
Die Arbeitsstättenverordnung besteht aus einem Hauptteil und einem Anhang, welcher in sechs Abschnitte unterteilt ist. Folgende Inhalte sind zu finden.
Abgrenzung von Arbeitsstätten
Gefährdungsbeurteilung
Betrieb von Arbeitsstätten
Anforderungen an Arbeitsstätten
Nichtraucherschutz und Sozialräume
Der Ausschuss für Arbeitsstätten
Arbeitsmethoden
28. 05.
Entsprechend VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischer Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“ kommen bei Arbeiten an elektrischen Anlagen folgende drei Arbeitsmethoden zum Einsatz:
Arbeiten im Spannungsfreien Zustand Für das Arbeiten im spannungsfreien Zustand werden die Fünf Sicherheitsregeln angewendet um eine Gefährdung zu vermeiden.
Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile „umfasst alle Tätigkeiten, bei denen der Arbeitende mit Körperteilen oder Werkzeugen, Ausrüstungen und Geräten in die Annäherungszone eindringt, die Gefahrenzone jedoch nicht erreicht.“ (VDE 0105-100)
Arbeiten unter Spannung sind Arbeiten, bei denen mit Werkzeug oder Körperteilen in die Gefahrenzone eingedrungen wird
Nachfolgende Abbildung zeigt die unterschiedlichen Zonen:
Quelle: VDE 0105-100 / Annäherungsgefahrenzone
Arbeitsanweisung
28. 05.
Die Arbeitsanweisung gibt den Beschäftigten vor, wie eine Tätigkeit durchzuführen ist. Ähnlich wie die Betriebsanweisung beschreibt sie den Anwendungsbereich, auftretende Gefahren, Schutzmaßnahmen und Arbeitsabläufe. Bei geeigneter Gestaltung kann mit der Arbeitsanweisung die Unterweisung der Beschäftigten entsprechend Arbeitsschutzgesetz, bewerkstelligt werden. Es ist daher wichtig, bei der Erstellung von Arbeitsanweisungen alle möglichen Gefährdungen im Blick zu behalten. Arbeitsanweisungen sollten daher auf der Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen verfasst werden.
Ferner können Arbeitsanweisungen genutzt werden um neue Mitarbeiter leichter anzulernen. Bereits tätige Mitarbeiter werden entlastet, weil sie beispielsweise Checklisten nutzen können, die auf Grundlage der Arbeitsweisungen erstellt wurden.
Vorlagen für die Erstellung von Arbeitsanweisungen finden Sie unter R.O.E. DOC.
Quelle: ROE-GmbH / Arbeitsanweisung
Arbeiten unter Spannung
28. 05.
Arbeiten unter Spannung sind Arbeiten, bei denen mit Werkzeug oder Körperteilen in die Gefahrenzone eingedrungen wird. Man unterschiedet zwischen Arbeiten unter Spannung die ohne eine besondere Spezialausbildung durchgeführt werden können wie z. B.:
Heranführen von Spannungsprüfern und Phasenvergleichern
Abklopfen von Raureif mit isolierenden Stangen
Anspritzen unter Spannung stehender Teile bei der Brandbekämpfung
Abspritzen von Isolatoren in Freiluftanlagen
Heranführen von Prüf-, Mess- und Justiereinrichtungen bei Nennspannungen bis 1000 V
Herausnehmen oder Einsetzen von nicht gegen direktes Berühren geschützten Sicherungseinsätzen
Arbeiten in Prüfanlagen
Prüfarbeiten bei der Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen
Funktionsprüfungen an Geräten und Schaltungen, Inbetriebnahme und Erprobung,
Zu den Arbeiten unter Spannung für die eine Spezialausbildung erforderlich ist zählen Tätigkeiten wie Verbinden, Montieren, Ein- und Ausbauen, Gängigmachen und Fetten, Abdecken oder Reinigen, z.B.:
Montieren einer Abzweigmuffe für einen Hausanschluss; auch mittels Klemmring mit Berührungsschutz
Montage/Demontage von einzelnen Sicherungsleisten und Sicherungslastschaltleisten in Kabelverteilerschränken
Auswechseln von Zählern und Schaltuhren und das Sperren von Kundenanlagen
Montagearbeiten bei der Fehlereingrenzung in Hilfs- stromkreisen,
Überbrücken von Teilstromkreisen,
Wartungsarbeiten in Anlagen.
Austausch von Holzmasten einer Mittelspannungsfreileitung,
Auswechseln von Isolatoren an Hochspannungsfreileitungen,
Anbringen von Kurzschlussanzeigern oder Vogelschutzeinrichtungen,
Wartungsarbeiten in Anlagen,
Abdecken von unisolierten Niederspannungsfreileitungen.
Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
28. 05.
Neben dem „Arbeiten im spannungsfreien Zustand“ (unter Anwendung der fünf Sicherheitsregeln) und dem „Arbeiten unter Spannung“ (AuS) ist das „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ die dritte Arbeitsmethoden nach VDE 0105 – 100.
Zur Erinnerung: Von einer Gefahr ist auszugehen, wenn die zulässige Berührungsspannung überschritten wird (50 V AC bzw. 120 V DC).
Das „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ wird wie folgt definiert:
„[…] umfasst alle Tätigkeiten, bei denen der Arbeitende mit Körperteilen oder Werkzeugen, Ausrüstungen und Geräten in die Annäherungszone eindringt, die Gefahrenzone jedoch nicht erreicht.“
Quelle: VDE 0105-100 / Annäherung Gefahrenzone
Kurz gesagt, ist das „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ arbeiten in der Annäherungszone. Es werden aber Unterschiede gemacht, ob die arbeitende Person über die Gefahren des elektrischen Stroms unterrichtet ist oder nicht: Die Annäherungszone für Laien ist größer als die Annäherungszone für Elektrofachkräfte (EFK) oder Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP). Daher gelten für elektrotechnische Arbeiten andere Schutzabstände als für nicht elektrotechnische Arbeiten.
Ein Auszug aus der DIN VDE 0105 -100:
Nennspannung
Schutzabstand (EFK/ EuP)
Bis 1000 V
0,5 m
über 1 kV bis 30 kV
1,5 m
Über 30 kV bis 110 kV
2,0 m
Über 110 kV bis 220 kV
3,0 m
Über 220 kV bis 380 kV
4,0 m
Quelle: VDE 0105-100
Für das Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile gilt grundsätzlich:
Es ist für einen festen Standort zu sorgen, bei dem der Arbeitende beide Hände frei hat.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Arbeitsverantwortliche die für die Arbeit vorgesehenen Personen, insbesondere solche, die mit Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile nicht vertraut sind, über das Einhalten der notwendigen Abstände sowie über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und die Notwendigkeit eines ständigen sicherheitsbewusstenVerhaltensunterrichten. Die Grenzen des Arbeitsbereichs sind jeweils genau und deutlichanzugeben, auf Besonderheiten ist hinzuweisen. Unterrichtung und Aufforderung sind in angemessenen Zeitabständen oder nach Änderung der Arbeitsbedingungen zu wiederholen.
Die Arbeitsstelle ist durch geeignete Abdeckungen, Seile, Flaggen, Lampen, Schilder usw. zu kennzeichnen. Benachbarte unter Spannung stehendeSchaltfelder müssen durch zusätzliche, deutlich sichtbare Hilfsmittel gekennzeichnet werden, z. B. deutliche Warnschilder an Türen.Wenn diese Maßnahmen nicht angewendet werden können, muss von blanken unter Spannung stehenden Teilen ein sicherer Abstand, größer als DL, eingehalten werden und erforderlichenfalls eine entsprechende Aufsichtsführung sichergestellt sein.
Der Arbeitende hat bei jeder Bewegung stets selbst darauf zu achten, dass er weder mit einem Teil seines Körpers noch mit Werkzeugen oder Gegenständen die Gefahrenzone erreicht. Besondere Vorsicht ist geboten beim Umgang mit langen Gegenständen wie z. B. Werkzeugen, Leitungsenden, Rohren, Leitern, usw.
Folgende Punkte müssen beim Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile beachtet werden:
Der Verantwortliche muss prüfen, ob die betreffenden Teile nicht in den sicheren spannungsfreien Zustand überführt werden können (-> Arbeiten im spannungsfreien Zustand)
Treffen von Sicherheitsmaßnahmen um zu verhindern, dass in den Gefahrenbereich eingedrungen wird. Diese können sein:
Diese Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.
Die Empfehlung für Betriebssicherheit EmpfBS 1113 „Beschaffung von Arbeitsmitteln“ Ausgabe Januar 2023 ersetzt die bisherige EmpfBS 1113 vom 16.03.2021.
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Im Elektrobereich gibt es verschiedene Qualifikationsstufen. Vom elektrotechnischen Laien, über die elektrotechnische unterwiesene Person (EuP) und die Elektrofachkraft (EFK) sowie Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen (EFKSK) z. B. für Arbeitsmittelprüfungen oder Mittelspannungsschalthandlungen, bis hin zur verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK). An alle vorgenannten Qualifikationen werden unterschiedliche persönliche und fachliche Anforderungen gestellt.