Aufgrund von Wartungsarbeiten am 05.11.2020, zwischen 9:00 Uhr und 10:00 Uhr ist ein Reboot unserer Server notwendig. Während des Reboots sind diese für ca. 15 Minuten nicht erreichbar. Wir bitten um Verständnis.
Ihr R.O.E. Team
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Ihr R.O.E. Team
Im Oktober 2018 wurde die DIN VDE 0100-704 (Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-704: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Baustellen) neu herausgegeben. In der Norm wird eine Übergangsfrist bis 18.05.2021 genannt. Spätestens ab diesem Datum müssen neu zu errichtende Baustromanlagen u. a. folgende Anforderungen erfüllen:
Aus diesem Grund ist eine Vielzahl von bisher im Einsatz befindlichen Baustromverteilern zu erneuern. Eine Nachrüstung ist oft nur wirtschaftlich sinnvoll, wenn lediglich die RCDs getauscht werden müssen. Die Nachrüstung bzw. der Umbau von Hauptschaltern/Netztrenneinrichtungen erfolgt nur in wenigen und genau spezifizierten Fällen, da dies auch eine neue CE Konformitätsbewertung/Kennzeichnung nach 2014/35/EU (Niederspannungs-Richtlinie) erfordert.
Anforderungen des Gesetzgebers
Sowohl die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mit der Baustellenverordnung (BaustellV) fordern vom Unternehmer, den Schutz der Beschäftigten nach dem Stand der Technik zu gestalten.
ArbSchG § 4
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird; Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
Die BaustellV bezieht sich im § 2 direkt auf die o. g. Textstelle des ArbSchG.
BetrSichV § 4
Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist.
Fazit
Grundsätzlich haben staatliche Vorgaben (Gesetze, Verordnungen, Regeln) immer Vorrang vor Normen, die von privatrechtlichen Vereinigungen erstellt werden. Normen sind (in diesem Fall) ein Regelwerk der Technik, sie bleiben hinter dem Stand der Technik zurück. Insofern kann es notwendig sein, dass es im Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung oder auf Empfehlung von Berufsgenossenschaften, der DGUV, auf Hinweis von zuständigen Behörden (z. B. Amt für Arbeitsschutz) oder auf Empfehlung des Bauherrn und seiner Vertreter schon vor Erreichen der Übergangsfrist der Norm notwendig ist, die neuen Anforderungen einzuhalten.
Es freut uns Ihnen mitzuteilen, dass ab sofort ein Update der R.O.E. DOC App im Apple App Store zur Verfügung steht. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
Ihr R.O.E. Team
Aufgrund von umfangreichen Wartungsarbeiten am 09.08.2023, wird die Website zwischen 17:00 Uhr und 18:00 teilweise nicht erreichbar sein.
Aufgrund von umfangreicher Wartungs- und Testarbeiten am 25.02.2023, wird die Website am 25.02.2023 und 26.02.2023 teilweise nicht erreichbar sein.
Diese Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.
R. O. E. auf der 12. Fachtagung Elektrosicherheit der Handwerkskammer
Entwurf der DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1):2022-11
Die Empfehlung für Betriebssicherheit EmpfBS 1113 „Beschaffung von Arbeitsmitteln“ Ausgabe Januar 2023 ersetzt die bisherige EmpfBS 1113 vom 16.03.2021.
Aufgrund von umfangreicher Wartungs- und Testarbeiten am 25.02.2023, wird die Website am 25.02.2023 und 26.02.2023 teilweise nicht erreichbar sein.
Aufgrund von Wartungsarbeiten am 20.02.2023, zwischen 17:00 Uhr und 18:00 ist der Server für einige Minuten nicht zu erreichen. Wir bitten um Verständnis.
Im Elektrobereich gibt es verschiedene Qualifikationsstufen. Vom elektrotechnischen Laien, über die elektrotechnische unterwiesene Person (EuP) und die Elektrofachkraft (EFK) sowie Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen (EFKSK) z. B. für Arbeitsmittelprüfungen oder Mittelspannungsschalthandlungen, bis hin zur verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK). An alle vorgenannten Qualifikationen werden unterschiedliche persönliche und fachliche Anforderungen gestellt.