Aufgrund von Wartungsarbeiten am 05.11.2020, zwischen 9:00 Uhr und 10:00 Uhr ist ein Reboot unserer Server notwendig. Während des Reboots sind diese für ca. 15 Minuten nicht erreichbar. Wir bitten um Verständnis.
Ihr R.O.E. Team
Aufgrund von Wartungsarbeiten am 05.11.2020, zwischen 9:00 Uhr und 10:00 Uhr ist ein Reboot unserer Server notwendig. Während des Reboots sind diese für ca. 15 Minuten nicht erreichbar. Wir bitten um Verständnis.
Ihr R.O.E. Team
Im Oktober 2018 wurde die DIN VDE 0100-704 (Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-704: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Baustellen) neu herausgegeben. In der Norm wird eine Übergangsfrist bis 18.05.2021 genannt. Spätestens ab diesem Datum müssen neu zu errichtende Baustromanlagen u. a. folgende Anforderungen erfüllen:
Aus diesem Grund ist eine Vielzahl von bisher im Einsatz befindlichen Baustromverteilern zu erneuern. Eine Nachrüstung ist oft nur wirtschaftlich sinnvoll, wenn lediglich die RCDs getauscht werden müssen. Die Nachrüstung bzw. der Umbau von Hauptschaltern/Netztrenneinrichtungen erfolgt nur in wenigen und genau spezifizierten Fällen, da dies auch eine neue CE Konformitätsbewertung/Kennzeichnung nach 2014/35/EU (Niederspannungs-Richtlinie) erfordert.
Anforderungen des Gesetzgebers
Sowohl die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mit der Baustellenverordnung (BaustellV) fordern vom Unternehmer, den Schutz der Beschäftigten nach dem Stand der Technik zu gestalten.
ArbSchG § 4
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird; Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
Die BaustellV bezieht sich im § 2 direkt auf die o. g. Textstelle des ArbSchG.
BetrSichV § 4
Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist.
Fazit
Grundsätzlich haben staatliche Vorgaben (Gesetze, Verordnungen, Regeln) immer Vorrang vor Normen, die von privatrechtlichen Vereinigungen erstellt werden. Normen sind (in diesem Fall) ein Regelwerk der Technik, sie bleiben hinter dem Stand der Technik zurück. Insofern kann es notwendig sein, dass es im Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung oder auf Empfehlung von Berufsgenossenschaften, der DGUV, auf Hinweis von zuständigen Behörden (z. B. Amt für Arbeitsschutz) oder auf Empfehlung des Bauherrn und seiner Vertreter schon vor Erreichen der Übergangsfrist der Norm notwendig ist, die neuen Anforderungen einzuhalten.
Es freut uns Ihnen mitzuteilen, dass ab sofort ein Update der R.O.E. DOC App im Apple App Store zur Verfügung steht. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
Ihr R.O.E. Team
Aufgrund von Wartungsarbeiten am 11.01.2021, zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr ist ein Reboot unserer Server notwendig. Während des Reboots sind diese für ca. 15 Minuten nicht erreichbar. Wir bitten um Verständnis.
Aufgrund von Wartungsarbeiten am 05.11.2020, zwischen 9:00 Uhr und 10:00 ist ein Reboot unserer Server notwendig. Während des Reboots sind diese für ca. 15 Minuten nicht erreichbar. Wir bitten um Verständnis.
Mit dem letzten iOS 14 Update kommt es bei einigen Nutzern zu Abstürzen der ROE Doc App. Wir arbeiten zur Zeit an einer Lösung. Wir entschuldigen uns für die Umstände und informieren Sie, sobald ein App-Update zur verfügung steht.
Mit dem letzten iOS 14 Update kommt es bei einigen Nutzern zu Abstürzen der ROE Doc App. Wir arbeiten zur Zeit an einer Lösung. Wir entschuldigen uns für die Umstände und informieren Sie, sobald ein App-Update zur verfügung steht.
Oft werden wir gefragt, wie man eine rechtssichere Organisation im Elektrobereich aufbauen kann.
Die DGUV Information 203-077 „Thermische Gefährdung durch Störlichtbögen“ wurde überarbeitet.
Aufgrund von Wartungsarbeiten am 30.04.2020, zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr ist ein Reboot unserer Server notwendig. Während des Reboots sind diese für ca. 15 Minuten nicht erreichbar. Wir bitten um Verständnis.
Die Coronavirus-Pandemie hat u. a. zur Folge, dass wiederkehrende Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt werden können. Die DGUV hat zu dieser Problematik eine Stellungnahme veröffentlicht.
Die Gefährdungsbeurteilungen sind ein elementarer Bestandteil bei der rechtssicheren Organisation der Elektrotechnik. Aufgrund von regelmäßigen Windows-Updates müssen auch wir unsere Excel-Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig updaten.