Ziel einer Durchführungserlaubnis, ist, Arbeiten an elektrischen Anlagen rechtssicher zu organisieren und zu dokumentieren, sodass eine für den jeweiligen Mitarbeiter gefahrlose Tätigkeitsausübung sichergestellt werden kann. Es handelt sich dabei um eine schriftliche oder mündliche, aber eindeutige und unmissverständliche Genehmigung, die geplanten Arbeiten durchzuführen. Der Anlagenverantwortliche vergibt für diesen Teil der Anlage die Durchführungserlaubnis an den Arbeitsverantwortlichen. Die Durchführungserlaubnis des Anlagenverantwortlichen ist somit eine notwendige Voraussetzung für die Arbeit an einer elektrischen Anlage. Diese muss im Falle einer Unterbrechung der Arbeit, mit Ausnahme von kurzen Phasen, bei denen die Arbeitsstelle nicht verlassen wird, erneuert werden.
Die VDE 0113-1 sagt, dass Leiter, Kabel und Leitungen so ausgewählt werden müssen, dass sie für die vorkommenden Betriebsbedingungen […] und für äußere Einflüsse (z. B. mechanische Beanspruchungen) geeignet sind. Im Falle einer Schaltschranktür werden die verwendeten Leiter, Kabel und Leitungen beim gelegentlichen Öffnen mechanisch beansprucht (Torsionskräfte). Resultierend daraus ist es nicht anzuraten massive (starre) Leiter zu verwenden, da das Leitermaterial (z. B. Kupfer) schneller als flexible mehrdrahtige Leiter ermüden und mittelfristig brechen kann. Kabel und Leitungen, die Bewegungen ausgesetzt sind, müssen so befestigt werden, dass die Anschlussstellen weder einer Beanspruchung auf Zug noch auf scharfes Biegen unterliegen.
Aus juristischer Sicht liegen die Aufgabe und die Verantwortung das Unternehmen richtig zu organisieren und zu führen, in erster Linie immer beim Eigentümer, Unternehmer oder Besitzer. Wenn diese Person die ihm obliegenden Pflichten nicht selbst wahrnehmen kann, z. B. aufgrund von Zeitmangel oder wie im Elektrobereich zu meist Kenntnismangel, muss er diese Pflichten an fachlich und persönlich geeignete Personen, kraft seines Amtes, delegieren. Bei dieser Übertragung durch Delegation sind:
- die sachlichen Verantwortungsbereiche (übertragene Unternehmerpflichten) in Hinblick auf eigenverantwortlich wahrzunehmende Pflichten,
- die Entscheidungskompetenz (insbesondere in organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht),
- sowie der Umfang der Tätigkeit schriftlich (bei der Delegation an eine externe Firma per Vertrag) zu dokumentieren und beiderseitig zu unterschreiben.
Ziel dieser Delegation ist jedoch nicht, die Aufgaben als Unternehmer von sich zu weisen, sondern dem Pflichtenübernehmer unabdingbar in die Unternehmensprozesse einzubeziehen. Hierzu ist der Pflichtenübernehmer mit den entsprechenden Kompetenzen auszustatten, welche für die Wahrnehmung seiner ihm (vertraglich) übertragenen Aufgaben (z. B. den Unternehmer in allen elektrotechnischen Fragen zu vertreten) bedeutsam sind. Dazu sind die Kenntnis und die Ausgestaltung der entsprechenden Schnittstellen insbesondere zur Instandhaltungsplanung, zum Personalbereich, zum Einkauf und zum EDV-Bereich erforderlich.
In der Praxis zeigt sich häufig, dass Unternehmerpflichten, z. B. in Form eines Betreibervertrages, übertragen werden. Das hierfür erforderliche Maß an Kompetenz, um die übertragenen Pflichten durchführen zu können, ist an den Schnittstellen häufig nicht bekannt.
Gegenüber der DIN VDE 0100-600; 2008-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Vollständige Überarbeitung der Abschnittsnummerierung
b) Notwendige Überprüfungen bei Besichtigungen ergänzt
c) Erproben und Messen – Aktualisierung der einzelnen Prüfschritte
d) Aufnahme der Prüfung der Durchgängigkeit bei Verbindungen zu Körpern
e) Anforderungen zum Messen des Isolationswiderstandes zwischen aktiven Leitern
f) Verbesserungen zur Prüfung der Spannungspolarität
g) Berechnung des Erdungswiderstandes als alternative Methode zur Messung zugelassen
h) Hinweis zum zusätzlichen Schutz durch Schutzpotentialausgleich aufgenommen
i) Überarbeitung der Messverfahren zur Bestimmung des Spannungsfalls
j) Bedingungen für Messverfahren zur Messung des Isolationswiderstandes von Fußböden und Wänden angepasst
k) Messverfahren für die Messung des Erdungswiderstandes, einschließlich der Anschlussbilder überarbeitet
l) Aufnahme von Hinweisen zu ergänzenden Messungen im nationalen Anhang NC
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen RCDs
- Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen AFDDs
- Prüfen des Schutzes gegen elektrischen Schlags bei Einsatz von Frequenzumrichtern und USV-Anlagen
- Stromversorgung von Elektrofahrzeugen
- Photovoltaik (PV) Systeme (DC-Seite)
- Fundamenterder
- Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen
- Elektrische Ausrüstung von Maschinen
Für die bis dato geltende DIN VDE 0100-600 besteht noch eine Übergangsfrist bis 2020-03-20.
Quelle: VDE DIN VDE 0100-600: 2017-06
Die Forderungen nach der Dokumentation von durchgeführten Prüfungen finden wir in den verschiedensten Regelwerken, Normen und Verordnungen; z. B.:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 “Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen”,
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 (ehem. BGV A3),
- VDE 0100-600 “Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 6: Prüfungen”,
- VDE 0105-100 “Betrieb von elektrischen Anlagen”,
Es ist stets zu bedenken, dass nach einem Unfall die Erklärungsnot vor Gericht groß ist. Fertigen Sie daher schriftliche Nachweise der eigenen Sorgfalt in Form von detaillierten Prüfprotokollen und geeignet gekennzeichneten Prüfobjekten mittels Prüfplaketten an. Durch die Erfassung von Messwerten wird die notwendige Transparenz und Sicherheit geschaffen. Auch die Bewertung und Dokumentation der Prüfergebnisse gehört zum fachgerechten Prüfen. Es ist nicht vorgeschrieben, welche Formulare oder Papierformate verwendet werden müssen. EDV-gestützte Verfahren der Datenerfassung und Prüfprotokoll/Prüfberichterstellung sind ebenfalls zulässig.
Ein rechtssicher erstelltes Prüfprotokoll gilt vor Gericht als Nachweis für den Betreiber elektrischer Anlagen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Bei Elektro-Unfällen mit Personenschäden oder Bränden mit hohen Sachschäden wird ein Prüfprotokoll zur wichtigsten Beweisurkunde.