Wann sind Prüfungen gemäß VdS 2871 durch einen anerkannten Sachverständigen gefordert?

01. 12.

Während die Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften an den Betreiber bzw. Arbeitgeber gerichtet sind, richtet sich der Versicherungsvertrag an den Versicherungsnehmer. Beim Versicherungsnehmer kann es sich sowohl um den Gebäudeeigentümer (Vermieter) oder den Mieter (Betreiber) handeln. Bei Pflichtverletzungen gegenüber dem Gebäude- bzw. Sachversicherer stellt sich immer wieder die Frage nach dem Versicherungsnehmer. Wird im Versicherungsvertrag eine regelmäßige Prüfung gemäß VdS 2871 durch einen anerkannten Sachverständigen gefordert, ist der Versicherungsnehmer in der Pflicht, diese zu veranlassen. Hat der Vermieter sein Gebäude versichert, lässt sich die Zuständigkeit vertraglich mit dem Mieter regeln. Gegenüber der Versicherung ist jedoch der Versicherungsnehmer in der Pflicht. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung kann der Versicherer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers ist nur ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. 

Wer darf die Prüfung durchführen? 

Die Prüfung darf nur ein anerkannter Sachverständiger nach VdS 2228 durchführen. Eine Elektrofachkraft, oder eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 „Befähigte Personen“ ist nicht zur Durchführung der Prüfung berechtigt. Der Sachverständige muss vom Versicherungsnehmer unabhängig sein und darf von den festgestellten Mängeln nicht wirtschaftlich profitieren. Der Sachverständige darf demnach kein Mitarbeiter des Versicherungsnehmers sein und darf auch nicht als Errichter oder Instandhalter beim Versicherungsnehmer auftreten. Hierzu sind die anerkannten Sachverständigen in einer öffentlichen Liste bei der VdS Schadensverhütung GmbH geführt. Diese Liste ist auf der Homepage der VdS Schadensverhütung GmbH unter https://vds.de/zertifikate/verzeichnis/V2507 zu finden. 

Prüfung und Durchführung  

Während bei Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln nach DIN VDE 0105-100/A1 und DIN VDE 0701 und VDE 0702 der Fokus auf der elektrischen Sicherheit und der sicheren Verwendung liegt, ist die Prüfung gemäß VdS 2871 als ganzheitliche Prüfung zu verstehen.  Das Hauptaugenmerk der Prüfung liegt hier auf dem Brand- und Sachschutz und damit auch auf der Prävention von Produktionsausfällen. Dem VdS anerkannten Sachverständigen kommt dabei neben der umfassenden Betrachtung der elektrischen Anlage auch eine beratende Funktion zuteil. Sind keine anderen Informationen über die vertraglichen Bedingungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer festgelegt, ist die elektrische Anlage am gesamten Risikostandort zu berücksichtigen. Nicht zugängliche Bereiche, Räume oder Anlagenteile sind einer Nachbesichtigung zu unterziehen. Der Umfang wird vom Sachverständigen im Befundschein (VdS 2229) dokumentiert. Die Prüfung besteht im Wesentlichen gemäß VdS 2871 aus folgenden Teilen: 

  • Ordnungsprüfung 
  • Besichtigung der Anlage 
  • Funktionsprüfung  
  • Messungen 

Dokumentation der Prüfung 

Das Ergebnis der Prüfung wird in einem sogenannten Befundschein festgehalten. Die Form und Inhalte des Befundscheins sind vom VdS vorgegeben. Auf Seite 1 im Befundschein gibt der Sachverständige eine Gesamtbeurteilung der Anlage ab. Die Einstufung erfolgt nach den Vorgaben gemäß VdS 2871 Abs. 3 in vier Gefährdungskategorien. 

Gefährdungskategorien nach VdS 2871

Mängel werden im Anhang A zum Befundschein dokumentiert. Die Mängel beziehen sich auf Abweichungen gegenüber den vom Sachverständigen hinzugezogenen Bewertungskriterien. Jeder festgestellte Mangel wird hier beschrieben. Zur Mängelbeschreibung gehört zudem die Angabe des Mangelortes und die Gefahreneinstufung. Im Mangeltext können auch vom Sachverständigen Hinweise und Anmerkungen zur Mängelbeseitigung beschrieben sein. Diese Hinweise und Anmerkungen stellen lediglich eine Möglichkeit dar, den Mangel abzustellen. Es muss sich dabei nicht um die wirtschaftlichste Lösung handeln. In jedem Fall ersetzen diese Anmerkungen keine ordentliche Planung. Die Mangeleinstufung erfolgt durch den Sachverständigen. Besteht bei einem Mängel eine Personen- oder Brandgefahr, sind diese mit “X” und/oder “O” im Befundschein gekennzeichnet. Dabei bedeutet ein “X”, dass ein brandgefährlicher Mangel vorliegt. Dies ist typischerweise der Fall, wenn Leitungen überlastet sind oder Klemmen und Anschlussstellen Erwärmungsspuren aufweisen. Ein “O” bedeutet eine Personengefährdung. Personengefahren liegen typischerweise bei losen oder fehlenden Abdeckungen vor berührungsgefährlichen Teilen vor. Mängel, die mit “X” oder “O” klassifiziert sind, sind unverzüglich zu beseitigen. 

Prüfungsergebnis

Abbildung 1 Befundschein gemäß VdS 2229 

 Autor: Marc Fengel – Ingenieur – und Sachverständigenbüro UG (haftungsbeschränkt) 
Internet: https://sv-fengel.de/ 

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Welcher unterschied besteht zwischen der verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und der „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“

Die aktualisierte VDE 1000-10 von Juni 2021 unterscheidet zwischen einer verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und einer „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass grundsätzlich jede Elektrofachkraft jederzeit selbst für ihr fachliches Handeln verantwortlich ist. In den elektrotechnischen Regeln wird vereinzelt auch von einer (dafür zuständigen) verantwortlichen Elektrofachkraft gesprochen. Somit ist mit dem Begriff verantwortlichen „Elektrofachkraft“, die Elektrofachkraft gemeint, die für ihre Tätigkeiten und ihr Handeln die Verantwortung trägt. (VDE 1000-10 Abs. 4.1).  

In welchem Umfang sind Mitarbeiter zu unterweisen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

In welchem Umfang sind Mitarbeiter zu unterweisen? 

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Der Praxisbereich sozial