Wiederholungsprüfung von ICT Geräten der SK1 ohne Schutzleiter

09. 04.

Wie ist die Wiederholungsprüfung an Geräten der Informationstechnik (ICT-Geräte) der Schutzklasse 1 durchzuführen, die über keinen erkennbaren Schutzleiter verfügen?

Es ist gerade etwas unübersichtlich bei Geräten der Informationstechnik (ICT-Geräte) im Hinblick auf die anzuwendende Produktnorm. Die aktuelle DIN EN IEC 62368-1 ist nicht unter der Niederspannungsrichtlinie gelistet, somit ist immer noch die DIN EN 62368-1:2014 (VDE 0868-1:2016-05) für die Sicherheit maßgeblich.

Bei den durch den Betreiber veranlassten Prüfungen nach VDE 0701 ist es derzeit nicht besser – beide Normen klammern ICT-Geräte im Anwendungsbereich aus. Und es gibt keine eigenständige und anwendbare Norm zur wiederkehrenden Prüfung von ICT-Geräten. Somit bleibt dem Betreiber nichts anderes übrig als per Gefährdungsbeurteilung Prüfungen analog zur VDE 0701 durchzuführen.

Die anzuwendende VDE 0868-1, die sich ausschließlich an den Hersteller richtet, beschäftigt sich auf 380 Seiten mit den Sicherheitsanforderungen an ICT-Geräte und ermöglicht eine solche Konstruktion. Man bettet ein SK I-Gerät (das Netzteil) in eine isolierte Struktur ein. Das muss von außen nicht einmal erkennbar sein!

Es genügt, wenn die isolierte Struktur dann einige Kilovolt Isolationsmessspannung und ein paar Stoßspannungstests überlebt. Und dieses Konstrukt wird dann in einen 19“-Gehäuse gesetzt, dass selbstverständlich aus Metall ist und „üblicherweise“ geerdet wird.

Von außen ist dann nicht erkennbar, dass die Versorgungsspannung über den Kaltgerätstecker so gekapselt ist, dass keine Gefährdung nach außen kommen kann. Das SK-I- Gerät ist u.U. nicht mal mehr berührbar und die Teile des 19“-Gehäuse sehen nur eine (quasi-)schutzgetrennte Kleinspannung bei der kein Schutzpotentialausgleich nötig ist.

Die Trennung von Erdverbindungen ist auch in der ICT-Gerätenorm so beschrieben, etwa im Abschnitt 5.7.4 mit Verweis auf die IEC 60990 in der es darum geht Berührströme im ersten Fehlerfall nachweislich zu vermeiden.

Bei allen ICT-Geräten ist der Nachweis zu führen (nach Abschnitt 5.7.4) dass jede Unterbrechung eines Schutzleiters oder einer Erdung nicht zu einem gefährlichen Berührungsstrom führt. Man kann diese Prüfung nach IEC 60990 durchaus vergleichen mit einer Schutzleiterstrom-Messung im direkten Verfahren. Dabei werden aber dann auch wieder etwas genauer spezifizierte Grenzwerte angewendet, die sogenannten ES2-Grenzwerte. Auch dies lässt sich vereinfacht mit den bekannten Grenzen von 3,5 mA und 25 bzw. 50 V vergleichen. Tatsächlich werden hier bei der Bewertung noch mehr Faktoren mathematisch berücksichtigt, etwa Frequenz, Scheitel- und Effektivwerte der Spannung und Einwirkdauer.

Kurz gesagt: Ein Einzelfehler darf nicht zu einem gefährlichen Zustand führen. Konstruktiv. Ein Einzelfehler wäre auch eine Unterbrechung des Schutzleiters.

Zusammenfassung

Die Möglichkeiten der zulässigen Schutzkonzepte in der DIN EN 62368-1 machen es einer befähigten Person nahezu unmöglich zur Geräteprüfung ein ICT-Gerät wirklich zu beurteilen. Es sind mittlerweile von außen so absurd wirkenden Konstruktionen möglich dass außer dem Hersteller kaum mehr jemand etwas sinnvolles dazu sagen kann.

Michael Lochthofen, MEBEDO Consulting GmbH, Montabaur

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Welcher unterschied besteht zwischen der verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und der „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“

Die aktualisierte VDE 1000-10 von Juni 2021 unterscheidet zwischen einer verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und einer „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass grundsätzlich jede Elektrofachkraft jederzeit selbst für ihr fachliches Handeln verantwortlich ist. In den elektrotechnischen Regeln wird vereinzelt auch von einer (dafür zuständigen) verantwortlichen Elektrofachkraft gesprochen. Somit ist mit dem Begriff verantwortlichen „Elektrofachkraft“, die Elektrofachkraft gemeint, die für ihre Tätigkeiten und ihr Handeln die Verantwortung trägt. (VDE 1000-10 Abs. 4.1).  

In welchem Umfang sind Mitarbeiter zu unterweisen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

In welchem Umfang sind Mitarbeiter zu unterweisen? 

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Wann müssen Fehlerstrom-Schutzschalter nachgerüstet werden?

Das Nachrüsten eines RCDs in Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreisen, die vor Juni 2007 installiert wurden, lässt sich nicht ohne weiteres begründen. Erst die Umsetzung der Anforderungen u. a. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) inkl. der aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers geforderten Maßnahmen kann zu dem Entschluss führen, dass bezüglich des Betriebs von Steckdosen, die für Laien zugänglich sind, sich eine (aus der Beurteilung des Betreibers) resultierende Nachrüstung von Fehlerstromschutzeinrichtungen ergibt. 

Der Praxisbereich sozial