Kann eine Differenzstromüberwachung anstelle einer Isolationsmessung an Maschinen zum Einsatz kommen?

01. 11.

Die wiederkehrende Prüfung einer Maschine fällt in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0105-100/A1. Die eigentliche »Maschinen-Norm« VDE 0113-1 gilt explizit nur für die Herstellung und die Erstprüfung von Maschinen, der spätere Betrieb ist hier nicht beschrieben. Die VDE 0113-1 enthält die Isolationsmessung auch nicht als verpflichtende Messung – dies ist eine Prüfung, die durchgeführt werden soll, wenn es aus Sicht des Herstellers sinnvoll er- scheint. 

Prüffristen und Prüfumfang 

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Unternehmer, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und darin sowohl Prüffristen als auch den Umfang erforderlicher Prüfungen und Kontrollen festzulegen. Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 konkretisiert die Vorgehensweise dann im Detail und spricht davon, dass durch Prüfung und Instandhaltung der in der Gefährdungsbeurteilung beschriebene Sollzustand erhalten werden soll. 

Zur technischen Umsetzung der Prüfung wird dann die VDE 0105-100/A1 und gegebenenfalls weitere Normen je nach Maschine herangezogen. Dort werden verschiedene Messungen und Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen sich der sichere Zustand von Anlagen erhalten lässt.  

Isolationsmessung vs. Differenzstromüberwachung 

In den letzten Jahren hat sich immer mehr etabliert, anstatt der Isolationsmessung eine kontinuierliche Überwachung der Ableitströme durchzuführen. Die VDE 0105-100/A1 kennt diese Möglichkeit explizit seit 2017, davor wurde dies schon gerne als »Maßnahme nach dem Stand der Technik« verwendet. 

Technisch bietet dies einige Vorteile, so kann man einen schleichenden Fehler erkennen, bevor es zu einem Ausfall kommt. Jedoch gibt es auch einige Hürden zu nehmen: die Differenzstromüberwachung muss kontinuierlich aufgeschaltet sein, also bei Überschreiten eines Grenzwertes muss sofort eine Meldung erfolgen. Diese Meldung muss von einer Elektrofachkraft bewertet werden, um dann angemessene Maßnahmen einzuleiten. 

Allerdings kann diese Maßnahme unter der Voraussetzung umgesetzt werden, dass zumindest einmal alle überwachten Stromkreise einer Isolationsmessung unterzogen wurden. 

Grenzwert für den Differenzstrom 

Leider gibt es keinen festen Grenzwert für den Differenzstrom. Die oberste Grenze liegt bei 5% des Außenleiterstromes nach DIN EN 61140 (VDE 0140-1). Wie hoch der Differenzstrom in welchem Betriebszustand ist und wo Grenzwerte sinnvoll gelegt werden können, obliegt letztendlich der Einschätzung der befähigten Person. Wichtig ist dabei, dass eine Veränderung gegenüber dem normalen Zustand frühzeitig erkannt wird. 

Die Softwaren zur Datenanbindung der Differenzstromüberwachungen bieten gerne verschiedene Algorithmen zur automatischen Erkennung von Fehlern. Diese sind teilweise sehr ausgereift, bedürfen aber oft noch einer gewissen Anpassung. 

VdS-Prüfrichtlinien angepasst 

Bis vor kurzer Zeit war die oben geschilderte Vorgehensweise immer noch mit einem Fragezeichen zu versehen. Denn unterlagen die Anlagenteile/Maschinen der Prüfung durch einen VdS-Sachverständigen nach Klausel SK 3602, so mussten weiterhin mindestens 50 % der Stromkreise auf Isolation gemessen werden. Dies wurde nun auch in den VdS- Prüfrichtlinien an die VDE 0105-100/A1 angepasst. Somit kann man auf die wiederkehrenden Isolationsmessungen verzichten, wenn eine Differenzstromüberwachung mit entsprechendem Monitoring vorhanden ist. 

Autoren: 

RA Hartmut Hardt, Essen
Michael Lochthofen, Mebedo Consulting GmbH, Montabaur 

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Welcher unterschied besteht zwischen der verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und der „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“

Die aktualisierte VDE 1000-10 von Juni 2021 unterscheidet zwischen einer verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und einer „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass grundsätzlich jede Elektrofachkraft jederzeit selbst für ihr fachliches Handeln verantwortlich ist. In den elektrotechnischen Regeln wird vereinzelt auch von einer (dafür zuständigen) verantwortlichen Elektrofachkraft gesprochen. Somit ist mit dem Begriff verantwortlichen „Elektrofachkraft“, die Elektrofachkraft gemeint, die für ihre Tätigkeiten und ihr Handeln die Verantwortung trägt. (VDE 1000-10 Abs. 4.1).  

In welchem Umfang sind Mitarbeiter zu unterweisen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

In welchem Umfang sind Mitarbeiter zu unterweisen? 

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Der Praxisbereich sozial