Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

15. 08.

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Anforderungen an Lehrkräfte und Ausbilder:

  • Lehrkräfte und Ausbilder müssen aufgrund ihrer Ausbildung und Kenntnisse (z. B. über ihr Fachgebiet, Vorschriften und Normen) sowie aufgrund ihrer Erfahrungen die von ihnen geleiteten oder auszuführenden Experimente mit elektrischer Energie beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können (VDE 0105-112:2008-06 „Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 112: Besondere Festlegungen für das Experimentieren mit elektrischer Energie in Unterrichtsräumen oder in dafür vorgesehenen Bereichen“).

Vorbereitungen:

  • Vor dem Experimentieren erstellt die Lehrkraft eine Gefährdungsbeurteilung, aus der sie die technischen, organisatorischen und verhaltensorientierten Schutzmaßnahmen ableitet und dokumentiert diese. (DGUV Information 202-039 (Anhang A), ArbSchG § 5, DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“)
  • Inaugenscheinnahme aller für die Experimente benötigten Betriebsmittel (z. B. Experimentierleitungen, PSA, Isoliermatten usw.) auf offensichtliche Beschädigungen und aktuelle Prüfplaketten. Beschädigte Betriebsmittel dürfen nicht verwendet oder selbst repariert werden.
  • Die fehlerfreie Funktion von Not-Aus und Fehlerstromschutzeinrichtung ist vor jedem Experimentieren mit berührungsgefährlicher Spannung zu prüfen. Bei täglich mehrmaligem Experimentieren ist die Überprüfung vor dem ersten Experiment ausreichend.
  • Unterweisungen der Schüler und Auszubildenden durch die Lehrkraft bzw. den Ausbilder erstmalig vor Aufnahme der Experimentierarbeiten mit berührungsgefährlicher Spannung: Die Unterweisungen sind in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen und zu dokumentieren.
    • Notfallmaßnahmen (z. B. Ersthelfer, Einleitung der Rettungskette, Fluchtwege)
    • Anordnung und Wirksamkeit vorhandener Sicherheitseinrichtungen, Not-Aus-Einrichtungen sowie die zu verwendeten Speisepunkte.
    • Über die versuchsspezifischen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.
    • Über Gefährdungen durch unsachgemäßen Gebrauch und Verhalten.
    • Hinweis auf ein Verbot solcher Experimente im häuslichen Umfeld.

Verhaltensmaßnahmen bei Experimenten mit berührungsgefährlicher Spannung

  • Jeder Aufbau, Umbau und Abbau von Versuchsanordnungen darf nur im spannungsfreien Zustand erfolgen.
  • Die Lehrkraft muss vor Spannungsfreigabe jeden Versuchsaufbau der Schülerinnen und Schüler prüfen. Die Spannungsfreigabe muss angekündigt werden.
  • Die Lehrkraft muss während der Versuchsdurchführung im Unterrichtsraum anwesend sein.
  • Sicherheitseinrichtungen dürfen auch zu Experimentierzwecken nicht außer Kraft gesetzt werden.
  • Für Messungen müssen geeignete und sichere Messgeräte verwendet werden. Diese Messgeräte müssen vor der Benutzung geprüft werden.
  • In jedem Experimentieraufbau ist eine EIN-AUS-Schalteinrichtung vorzusehen.
  • Akkumulatoren dürfen an Experimentiereinrichtungen nur an- oder abgeklemmt werden, wenn zu diesem Zeitpunkt kein Strom fließen kann. (DGUV Information 202-039)
  • Beim Experimentieren ist nur das Heranführen geeigneter Mess-, Prüf- und Justiereinrichtungen an gefährliche aktive Teile erlaubt, auch zur Fehlersuche.
  • Sicherungseinsätze an Experimentiereinrichtungen dürfen nur im stromlosen Zustand herausgenommen oder eingesetzt werden. (VDE 0105-112:2008-06)
  • Die Versorgung mit elektrischer Energie darf nur über berührungssichere Steckbuchsen und Mess- und Verbindungsleitungen erfolgen.

Welche Arbeiten dürfen von elektrotechnischen Laien an elektrischen Anlagen ausgeführt werden?

Hier hat der Unternehmer/ Arbeitgeber als oberster Anlagenbetreiber die Verantwortung, im Sinne der Sicherheit aller Mitarbeitenden und auch Dritter, für eine sichere Anlage zu sorgen. Ihm obliegt damit die Pflicht, die betrieblichen Prozesse in geeigneter Weise zu organisieren, sodass die Arbeitssicherheit jederzeit gewährleistet ist und auch bleibt. Lediglich kleinere elektrische Tätigkeiten, wie z. B. das Auswechseln eines Leuchtmittels oder einer Schmelzsicherung, sind unter gewissen Voraussetzungen für den Laien  erlaubt. 

Kann eine Differenzstromüberwachung anstelle einer Isolationsmessung an Maschinen zum Einsatz kommen?

Die wiederkehrende Prüfung einer Maschine fällt in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0105-100/A1. Die eigentliche »Maschinen-Norm« VDE 0113-1 gilt explizit nur für die Herstellung und die Erstprüfung von Maschinen, der spätere Betrieb ist hier nicht beschrieben. Die VDE 0113-1 enthält die Isolationsmessung auch nicht als verpflichtende Messung – dies ist eine Prüfung, die durchgeführt werden soll, wenn es aus Sicht des Herstellers sinnvoll er- scheint. 

Wann ist welche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCCB) einzusetzen?

Bei einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCCB – Residual Current operated Circuit-Breaker) werden alle zu überwachenden Leiter durch einen Summenstromwandler geführt (außer der Schutzleiter). Der Summenstromwandler ist mit einer Auswerteeinheit verbunden, diese ist mit einem Auslöserelais verbunden, welches im Fehlerfall auslösen würde.

Was ist bei der Auswahl und dem Betrieb von Maschinen zu beachten?

Will man eine Maschine bauen, oder den elektrotechnischen Teil dazu beisteuern, müssen sich die Verantwortlichen mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auseinandersetzen und die sicherheitsbezogenen Teile von Maschinensteuerungen nach der Norm DIN EN ISO 13849-1 auswählen und einsetzen. Dieses erfordert allerdings die Bestimmung des zu erfüllenden Performance Levels, was aber den Rahmen dieser Praxisfrage sprengen würde. Als Hilfe stellt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) das Software-Tool SISTEMA (Sicherheit von Steuerungen an Maschinen) kostenlos zur Verfügung.

Wie sind ausländische Qualifikationsnachweise zu bewerten?

Mitarbeiter im Berufsfeld der Elektrotechnik tragen eine hohe Verantwortung. Andere Menschen ohne elektrotechnisches Fachwissen müssen auf die Aussagen des Elektrikers vertrauen können. Vom Arbeitgeber des Mitarbeiters wird erwartet, dass er die Delegation von Pflichten sorgfältig durchführt – der Mitarbeiter soll die ihm übertragenen Aufgaben auch fachkundig erfüllen können. Ist die Auswahl des Mitarbeiters mangelhaft, kann man dem Arbeitgeber ein Auswahlverschulden vorwerfen und ihn haftbar machen.  

Müssen vorinstallierte RCD vom Typ AC ausgetauscht werden?

RCD des Typs AC sind für das Abschalten von sinusförmigen Wechselfehlerströmen, die plötzlich auftreten oder langsam ansteigen geeignet. Daraus lässt sich bereits ablesen, dass der TYP AC problematisch ist, da die Stromnetze heutzutage komplexere Verläufe aufweisen.

Der Praxisbereich sozial