Ist es zulässig, eine PC-Prüfung ohne Abschaltung vorzunehmen?

19. 08.

Grundlegendes zum Arbeitsschutz

Die nachfolgenden Grundsätze wurden mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Ausgabe 2015­-06 – nochmals konkretisiert. Zum grundsätzlichen Verständnis der Zusammenhänge sind folgende An­sätze im Bereich des Arbeitsschutzes in Be­zug auf die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln zu beachten:

  • Der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber hat über sämtliche Prozesse des Arbeitsschut­zes nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §5 und DGUV ­Vorschrift 1 eine Gefährdungsbeur­teilung zu erstellen. Gemäß Betriebssi­cherheitsverordnung (BetrSichV) ist die Gefährdungsbeurteilung durch eine fach­kundige Person zu erstellen.
  • Die Gefährdungsbeurteilung muss vor der ersten Bereitstellung der oder des Arbeits­mittels an die Mitarbeiter erfolgen.
  • Die Gefährdungsbeurteilung muss zu allen relevanten Gefährdungen (hierzu zählen auch die Gefährdungen der hier vorliegen­den Fragestellung) eine Gefahreneinschät­zung und die notwendigen Schutzmaßnahmen enthalten.
  • Die notwendigen Maßnahmen müssen nach der Rangfolge des TOP­-Prinzips strukturiert sein (T = Technische Schutz­maßnahmen, O = organisatorische Schutz­maßnahmen, P = Persönliche Schutzmaß­nahmen).
  • In der Gefährdungsbeurteilung müssen die Inhalte und Vorgaben zur sicheren Ver­wendung des Arbeitsmittels und die not­ wendigen Prüfungen beschrieben sein.
  • In der Gefährdungsbeurteilung muss auf die notwendigen Einweisungen, Unterwei­sungen und Schulungen der Mitarbeiter eingegangen werden.
  • Die Gefährdungsbeurteilung muss die vom Arbeitgeber bzw. seiner fachkundigen Person ermittelte Prüffrist, Prüfart, Prüf­umfang und die Anforderungen an den Prüfer usw. enthalten.
  • Für diese Gefährdungsbeurteilung und der zutreffenden Schutzmaßnahmen ist der Stand der Technik zu beachten.

Zur konkreten Fragestellung

Folgende Punkte bzw. Prüfhinweise sind zur Festlegung eines norm-­ bzw. praxisgerechten Prüfablaufes zu beachten:

Durchführung der Schutzleiterwiderstandsprüfung
Hier muss das Schutzklasse ­I­ Arbeitsmittel (z.B. ein PC) in den Prüfkreis des Prüfgerätes eingebracht werden, was eine Trennung vom Versorgungsnetz (Trennen des Netzsteckers) notwendig macht. Alternativ wäre es auch möglich, sämtliche sonstige leitfähigen Verbindungen (z. B. Netzwerkleitungen) vom Schutzklasse ­I ­Arbeitsmittel zu trennen, um die Beeinflussung bzw. die Verfälschung der Schutzleiterwiderstandsmessung zu verhindern, wenn das Einschalten des Schutzklas­se ­I ­Arbeitsmittels in den Prüfkreis des Prüfgerätes nicht möglich ist (siehe hierzu DIN VDE 0701­0702:2008­6, Abschnitt 5.3)

Wann kann Isolationswiderstandsprüfung entfallen?
Hier wäre es möglich, aufgrund Anmerkung 3 der DIN VDE 0701­-0702:2008­, Ab­schnitt 5.4, diese Messung für Geräte der Informationstechnik entfallen zu lassen. Dies gilt allerdings ausdrücklich nicht für Kaltgeräteanschlussleitungen.

Schutzleiterstrommessung mit Netztrennung
Hier ist nach Abschnitt 5.5 von DIN VDE 0701­-0702:2008­ eine verbindliche Anfor­derung zur Messung des Schutzleiterstromes gegeben (bei Geräten mit Schutzleiter). Diese Messung ist in allen Polaritäten bzw. in allen Positionen des Steckers oder der Anschlussleitung durchzuführen. Somit ist hier – unabhängig vom angewandten Messverfahren – eine Trennung vom Versorgungsnetz erforderlich.

Berührungsstrommessung kann teilweise entfallen
Hier wäre es möglich – aufgrund der Anmerkung 3 in DIN VDE 0701­-0702:2008­-6, Abschnitt 5.6 –, diese Messung für Geräte der Informationstechnik an SELV/PELV – Teilen entfallen zu lassen.

Hierzu möchte ich aus Abschnitt 5.6 DIN VDE 0701­-0702:2008-­6 zitieren:

Die Messung darf bei SELV/PELV führenden Teilen und bei Geräten der Informationstechnik entfallen, wenn durch das dabei nötige Adaptieren (z.B. an Schnittstellen) oder durch den Messvorgang eine Beschädigung des Gerätes erfolgen kann.

Fazit

Somit wäre es bei der hier vorliegenden Fra­gestellung ausdrücklich nicht möglich, einen normativ konformen Prüfablauf für ein Schutzklasse ­I­ oder II Arbeitsmittel (z. B. PC/ Netzteil) zu ge­nerieren, ohne mindestens eine Trennung vom Versorgungsnetz durchzuführen. Daran ändern auch teilweise irreführenden Veröffentlichungen im Bereich der Informationstechnologie nichts. Die vorliegenden techni­schen Fakten bzw. normativen Notwendigkeiten sind hier eindeutig.

Was ist beim Einsatz elektrischer Anlagen auf Baustellen zu beachten?

RCDs stellen bereits seit vielen Jahren eine bewährte und normativ geforderte Sicherheitsbeschaltung in elektrischen Anlagen auf Baustellen dar. Bei den modernen (Antriebs-) Techniken die heutzutage Anwendung in den Baugeräten finden, sind auch zeitgemäße Schutzmaßnahmen erforderlich.

Wie ist mit „Reserveadern“ in Schaltschränken umzugehen? 

Beim Öffnen von Schaltgerätekombinationen sind, vorwiegend in älteren Anlagen, offene Adern und/oder fliegende Leitungsverbindungen an der Tagesordnung. Diese sind meist weder beschriftet, noch isoliert oder auf eine Klemme geführt, somit für den Monteur nicht klar zuordenbar und stellen daher eine potenzielle Gefahr dar.

Der Praxisbereich sozial