Die Unterweisung der Mitarbeiter ist eine der grundlegenden Aufgaben des Arbeitgebers. Im § 12 des Arbeitsschutzgesetzes heißt es, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen hat. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Dies gestaltet sich jedoch häufig schwierig, da sich oft Betriebsbedingt nicht alle Beschäftigten gemeinsam unterweisen lassen, bzw. diese an unterschiedlichen Standorten oder zu verschiedenen Arbeitszeiten zum Einsatz kommen.
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