Neue EmpfBS 1113 Beschaffung von Arbeitsmitteln

23. 03.

Die Empfehlung EmpfBS 1113 ersetzt ab 16.03.2021 die bisherige BekBS 1113 mit gleichem Titel.

Diese Empfehlung erläutert, wie der Arbeitgeber bei der Beschaffung eines Arbeitsmittels vorgehen kann. Sie gibt Hinweise dazu, wie die Beschaffung von Arbeitsmitteln in der Gefährdungsbeurteilung und bei der Festlegung diesbezüglicher Maßnahmen berücksichtigt werden kann. Sie gilt sowohl für standardisierte Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber verwendungsfertig einkauft als auch für Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für den Einsatz in seinem Betrieb individuell spezifiziert bis hin zu komplexen Arbeitsmitteln und Anlagen.

Im Gegensatz zur BekBS 1113, gliedert die EmpfBS 1113 den Beschaffungsprozess nun in fünf Teilabschnitte und nicht mehr in vier.

Neue EmpfBS 1113 Beschaffung von Arbeitsmitteln

Neue EmpfBS 1113 Beschaffung von Arbeitsmitteln

Link: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/EmpfBS-1113.html

 

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Neue TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln

Diese Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.

Der Praxisbereich sozial