Aktualisierte EmpfBS 1113

02. 03.

Die Empfehlung für Betriebssicherheit EmpfBS 1113 „Beschaffung von Arbeitsmitteln“ Ausgabe Januar 2023 ersetzt die bisherige EmpfBS 1113 vom 16.03.2021.

Diese Empfehlung erläutert, wie der Arbeitgeber bei der Beschaffung eines Arbeitsmittels vorgehen kann. Sie gibt Hinweise dazu, wie die Beschaffung von Arbeitsmitteln in der Gefährdungsbeurteilung und bei der Festlegung diesbezüglicher Maßnahmen berücksichtigt werden kann. Sie gilt sowohl für standardisierte Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber verwendungsfertig einkauft als auch für Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für den Einsatz in seinem Betrieb individuell spezifiziert bis hin zu komplexen Arbeitsmitteln und Anlagen.

Die aktuelle Ausgabe wurde um einen Anhang 2 ergänzt. Dieser beschäftigt sich mit dem Thema Beschaffungsprozess und Schutzkonzept von Anlagen.

Abschnitt 1 „Präambel“
Im vorliegenden Dokument geht es schwerpunktmäßig um die Schnittstelle zwischen den Anforderungen des Produktrechts und dem sicheren Betrieb von Anlagen.

Abschnitt 2 „Rechtsvorschriften für Errichtung und Betrieb von Anlagen“

Abschnitt 3 „Rollen und Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers“
Enthält Eine Übersicht über die wesentlichen Gesetze und Verordnungen in Tabelle A2-1. Darüber hinaus sind die jeweils zugehörigen Technischen Regeln sowie weitere Anforderungen zu beachten, insbesondere die der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV- Regelwerk).

Abschnitt 4 „Vom Beschaffungsprozess zum Betrieb“
Der Beschaffungsprozess für eine Anlage kann in die Phasen Planung und Herstellung von Produkten und Errichtung der Anlage unterteilt werden und sich über mehrere Jahre erstrecken. Der Betrieb der Anlage beginnt, wenn der Beschaffungsprozess abgeschlossen ist.