Neue VDE 0105-100/A1

18. 09.

Die neue VDE 0105-100/A1

Die Vorgaben für wiederkehrende Prüfungen an elektrischen Anlagen haben sich geändert (Neu: DIN VDE 0105-100/A1:2017-06; bisher: DIN VDE 0105-100:2015-10). Mit der Änderung A1 wird der Abschnitt 5.3.3.101 „Wiederkehrende Prüfungen“ der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10 ersetzt. Neu ist insbesondere, dass die Isolationswiderstandsmessung unter bestimmten Umständen entfallen kann.

Die DIN VDE 0105-100/A1:2017-06 gilt für das Bedienen von und allen Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen und zwar aller Spannungsebenen von Kleinspannung bis Hochspannung. Die Änderung ist die deutsche Übernahme von Abschnitt 6.5 des HD 60364-6:2016. Einige Anhänge der internationalen Norm IEC 60364-6:2016-5 wurden allerdings nicht übernommen.Der Prüfbericht muss nun eine Empfehlung für die Frist bis zur nächsten Prüfung enthalten

Im Vergleich zur DIN VDE 0105-100:2015-10 enthält die DIN VDE 0105-100/A1:2017-06 einige redaktionelle Änderungen. So muss der Prüfbericht nun eine Empfehlung für die Frist bis zur nächsten Prüfung enthalten. Bisher reichte eine „sollte“. Der Unterschied ergibt sich aus der DIN 820-2 Anhang H. Diese Norm befasst sich mit der Gestaltung von Dokumenten und gibt im Anhang H vor, was Hilfsverben wie „sollen“ und „müssen“ bedeuten:

  • „Sollen“ ist eine Empfehlung: wenn von mehreren Möglichkeiten eine besonders empfohlen wird, ohne andere Möglichkeiten zu erwähnen oder auszuschließen, dann wird „sollen“ verwendet.
  • „Müssen“ steht für ein Gebot. Mit dem Hilfsverb „müssen“ werden Anforderungen ausgedrückt, die verbindlich sind, d. h. ohne Abweichung eingehalten werden müssen.

Vorgaben zur Isolationswiderstandsmessung

Neu sind die Vorgaben zur Isolationswiderstandsmessung. Sie kann entfallen,

  • wenn ein Stromkreis durch eine Differenzstromüberwachungsgerät nach DIN EN 62020 (VDE 0663) oder eine Isolationsüberwachungseinrichtung nach DIN EN 61557-8 (VDE 04113-8)
  • und diese Überwachungseinrichtungen einwandfrei funktionieren.

Wenn ein Stromkreis durch ein Differenzstromüberwachungsgerät oder eine Isolationsüberwachungseinrichtung überwacht wird, muss die einwandfreie Funktion dieser Überwachungsgeräte- bzw. -einrichtungen geprüft werden.Anhänge nicht übernommen

Aus der internationalen Norm IEC 60364-6:2016-5 wurden einige Anhänge nicht übernommen. Diese Anhänge bieten Hilfen bei der Prüfung und die Möglichkeit, den Zustand der elektrischen Anlage detailliert zu dokumentieren. So finden sich in Anhang E unter

  • E1 ein „Sicherheitsnachweis“ (nach Schweizer Sprachgebrauch) oder ein „Installationsbericht“ (nach Österreicher Sprachgebrauch) à 3 Seiten und unter
  • E2 ein „Zustandsbericht der elektrischen Anlage“ à 3 Seiten mit einer Seite Anleitungen und Hinweisen.

Anhang F enthält Checklisten für die Sichtprüfung sowohl für Erstprüfungen mit einem Umfang von viereinhalb Seiten (F1) und für bestehende Installationen (F2) von fünf Seiten.

Eine Dokumentationstiefe wie sie sich in diesen Anhängen spiegelt, wird bisher in Deutschland nicht gelebt.Gültigkeit

Die DIN VDE 0105-100/A1:2017-06 ist seit Juni 2017 gültig, der Abschnitt 5.3.3.101 „Wiederkehrende Prüfungen“ der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10 darf noch bis zum 1. Juni 2019 angewendet werden.Autor

Michael Lochthofen,

Ausbildung zum Elektrotechnikermeister. BDSH e. V. geprüfter Sachverständiger zum Prüfen von elektrischen Arbeitsmitteln und Anlagen. Fachdozent Elektrotechnik. Mitglied im DKE AK 735.0.1, Member of NFPA, Autor mehrerer Fachbücher und Fachartikel zum Messen und Prüfen.

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Neue TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln

Diese Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.

Der Praxisbereich sozial