Wer ist für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

14. 12.

Grundlage für die Gefährdungsbeurteilungen sind die BetrSichV und das ArbSchG. Diese Regelwerke richten sich direkt an den Arbeitgeber.  

BetrSichV §4 Grundpflichten des Arbeitgebers 

(1) Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber 

  1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, […] 

(6) Der Arbeitgeber hat die Belange des Arbeitsschutzes in Bezug auf die Verwendung von Arbeitsmitteln angemessen in seine betriebliche Organisation einzubinden und hierfür die erforderlichen personellen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. […] 

ArbSchG § 3Grundpflichten des Arbeitgebers 

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.  

TRBS 1111 3 Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 

(1) Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Dokumentation ist der Arbeitgeber im Rahmen seiner betrieblichen Organisation verantwortlich (§ 3 Absatz 1 Satz 1 BetrSichV). […]  

Ist der Arbeitgeber fachlich nicht in der Lage die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, so ist er verpflichtet, sich fachkundig beraten zu lassen. 

TRBS 1111 3 Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 

(3) Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen nach §2 Absatz 5 BetrSichV durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich durch eine oder mehrere Personen fachkundig beraten zu lassen (§ 3 Absatz 3 Satz 4 BetrSichV). Die Fachkunde setzt auch Kenntnisse der betrieblichen Gegebenheiten voraus, z.B. Erfahrungswissen von Beschäftigten. 

Die Verantwortung für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, deren Inhalt und Aktualisierung obliegt immer der Arbeitgeber. 

Was ist beim Einsatz elektrischer Anlagen auf Baustellen zu beachten?

RCDs stellen bereits seit vielen Jahren eine bewährte und normativ geforderte Sicherheitsbeschaltung in elektrischen Anlagen auf Baustellen dar. Bei den modernen (Antriebs-) Techniken die heutzutage Anwendung in den Baugeräten finden, sind auch zeitgemäße Schutzmaßnahmen erforderlich.

Wie ist mit „Reserveadern“ in Schaltschränken umzugehen? 

Beim Öffnen von Schaltgerätekombinationen sind, vorwiegend in älteren Anlagen, offene Adern und/oder fliegende Leitungsverbindungen an der Tagesordnung. Diese sind meist weder beschriftet, noch isoliert oder auf eine Klemme geführt, somit für den Monteur nicht klar zuordenbar und stellen daher eine potenzielle Gefahr dar.

Der Praxisbereich sozial