(5/6) „Lithium“: Was gibt es bei der Instandhaltung und Entsorgung zu beachten?

02. 12.

Falls es trotz Sicherheitsmaßnahmen und auch dem richtigen Vorgehen im Falle einer Unregelmäßigkeit zu einem Unfall kommt, ist das richtige Verhalten gefragt, um dem verunfallten Mitarbeiter helfen zu können.

Fällt ein Akku z. B. auf harten Boden, sollte man ihn nicht mehr verwenden. Er könnte im Inneren beschädigt sein und das kann in der Folge zu einem Kurzschluss, einem Brand und einer Explosion führen. Sollte dieser also repariert werden?

Der wichtigste Hinweis bezüglich Instandhaltungsarbeiten an Li-Ionen-Akkus lautet wie folgt: Keine Reparatur-/Instandsetzungsarbeiten an Li-Ionen-Akkus durchführen!

Sollten Lithium- Akkus beschädigt sein, dürfen diese nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern sind einer fachgerechten Entsorgung zuführen. Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Elektroden zur Entsorgung in geeigneter Form abkleben/ abdecken
  • Lagerung defekter Li-Akkus in feuerbeständigen Behältern.

Es wird empfohlen neue und gebrauchte Lithium-Ionen-Akkus getrennt (je Lagerebene) im Sicherheitsschrank aufzubewahren.

Im letzten Beitrag dieser Reihe, werden wir die wichtigsten Hinweise in Bezug auf Lithium – Energiespeicher für Sie zusammenfassen.

Was ist beim Einsatz elektrischer Anlagen auf Baustellen zu beachten?

RCDs stellen bereits seit vielen Jahren eine bewährte und normativ geforderte Sicherheitsbeschaltung in elektrischen Anlagen auf Baustellen dar. Bei den modernen (Antriebs-) Techniken die heutzutage Anwendung in den Baugeräten finden, sind auch zeitgemäße Schutzmaßnahmen erforderlich.

Wie ist mit „Reserveadern“ in Schaltschränken umzugehen? 

Beim Öffnen von Schaltgerätekombinationen sind, vorwiegend in älteren Anlagen, offene Adern und/oder fliegende Leitungsverbindungen an der Tagesordnung. Diese sind meist weder beschriftet, noch isoliert oder auf eine Klemme geführt, somit für den Monteur nicht klar zuordenbar und stellen daher eine potenzielle Gefahr dar.

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