(3/6) „Lithium“: Welches Verhalten ist bei Unregelmäßigkeiten an den Tag zu legen?

04. 11.

Wie in dem zweiten Beitrag der Serie erläutert, gilt es verschiedene Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Unfälle mit Lithium – Energieträgen abzuwenden. Jedoch gilt es nicht nur die Schutzmaßnahmen zu organisieren und umzusetzen, sondern es muss auch festgelegt werden, was im Falle von Unregelmäßigkeiten zu tun ist.

Folgende Vorkehrungen können helfen Unregelmäßigkeiten, die sich von Lithium – Energieträgern ergeben entgegenzuwirken:

Störungen beim Ladevorgang:

  • Bei Betriebsstörungen, Ladegerät (-einrichtung) sofort abschalten.
  • Steckverbindung ziehen; Li-Ionen-Akku abklemmen, soweit dies gefahrlos möglich ist.
  • Festgestellte Mängel sofort dem fachlichen Vorgesetzten melden.

Beseitigen von ausgetretenen Flüssigkeiten:

  • Schutzbrille, laugenbeständige Handschuhe und ggf. lösemittelbeständige Schutzkleidung, und geeigneten Atemschutz tragen.
  • Aufwischen mit trockenem, saugfähigem Textil und, getrennt von anderen Abfällen, als gefährlichen Abfall bei Sonderabfallsammelstellen nach nationaler Vorschrift entsorgen.
  • Dämpfe nicht einatmen.

Im Brandfall:

  • Feuerwehr alarmieren
  • Im Brandfall können giftige Rauchgase entstehen. Bereich umgehend verlassen und andere informieren.
  • Im Außenbereich, außerhalb der Reichweite der entstehenden Dämpfe und Gase aufhalten, Windrichtung beachten.
  • Zum Löschen sind geeignete Schutzmaßnahmen nötig, darunter Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Gesichts- und Atemschutz.
  • Zugang und Aufenthalt im Gefährdungsbereich sind für ungeschützte Personen zu vermeiden.
  • Nur speziell geeignete Feuerlöschgeräte mit hohem Kühleffekt und eventuellen Löschmittelzusätzen verwenden.
  • Wandhydranten sollen bei Einsätzen Mindestabstände von 3 m bei Sprühstrahl und 5 m bei Vollstrahl einhalten.
  • Batterien können rückzünden und sollten nach dem Ablöschen in Wasserbecken oder Havarie-Behältern sicher gelagert werden.
  • Bei starker Rauchentwicklung oder Gasfreisetzung ist der Bereich sofort zu verlassen und für ausreichende Belüftung zu sorgen.

Weiterführende Informationen: „Sicherheitshinweise zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus“ vom bvfa

Trotz aller Vorkehrungen kann es trotzdem zu einem Unfall kommen. In unserem nächsten Beitrag werden wir Ihnen zeigen, welches Verhalten Ihren Mitarbeiter möglicherweise das Leben retten kann.

Was passiert bei Abwesenheit einer verantwortlichen Elektrofachkraft?

Eine Stellvertreterregelung für eine Verantwortliche Elektrofachkraft ist nicht nur sinnvoll, sondern wie in vielen anderen Unternehmensbereichen auch unabdingbar, um auch bei einem Ausfall der Verantwortung tragenden Person weiterhin ein sicheres Arbeiten im Elektrobereich zu ermöglichen und fachlich handlungsfähig zu bleiben.

Elektrofachkraft in der Industrie

Wenn eine EFKffT mit 18 Wochen Qualifizierung im Bereich Industrie (Grundausbildung zzgl. Fachtheorie, Fachpraxis und betriebliche Qualifizierung) „nur“ gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten[1] an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind, durchführen darf, kann man von einer EFK in der Industrie mit 9 Wochen Qualifizierung kein fachgerechtes selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren im Bereich der Elektrotechnik erwarten.

Wiederholungsprüfung von ICT Geräten der SK1 ohne Schutzleiter

Die Möglichkeiten der zulässigen Schutzkonzepte in der DIN EN 62368-1 machen es einer befähigten Person nahezu unmöglich zur Geräteprüfung ein ICT-Gerät wirklich zu beurteilen. Es sind mittlerweile von außen so absurd wirkenden Konstruktionen möglich dass außer dem Hersteller kaum mehr jemand etwas sinnvolles dazu sagen kann.

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Der Praxisbereich sozial