Was ist bei der Herstellung einer Energieversorgung für Arbeiten im Freien zu berücksichtigen?

20. 01.

Prinzipiell darf die Energieversorgung über jede Art von Einrichtung erzeugen. Da beim Arbeiten im Freien, beispielsweise bei Bau – und Montagestellen jedoch spezielle Anforderungen auftreten müssen betreffende Geräte diesen gerecht werden. Dies betrifft insbesondere ab dem Anschlusspunkt des Energieversorgers bis zu Energieverteilung zu den einzelnen Geräten hin.

Energieverteiler (Baustromverteiler / Kabeltrommeln) müssen den erhöhten Umwelteinflüssen gerecht werden. Folgende Kennwerte helfen dabei (keine Vollständige Aufzählung):

Eingehaltene Kriterien gemäß DGUV Richtlinien

Eingehaltene Kriterien gemäß DGUV Richtlinien

  • Anwendungskategorie K2
    Der Einsatzbereich von Arbeitsmitteln der Anwendungskategorie K2, sind: Baustellen, Arbeiten unter erhöhter Gefährdung oder ständige Arbeiten im Außenbereich DGUV Information 203-005 (ehem. BGI/GUV-I 600) „Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen“).
  • Schwere Gummischlauchleitungen (H07RN-7)
  • Erhöhter Schutz gegen Fremdkörper und Spritzwasser (IP44 oder höher)

In Anlehnung an die VDE 0100-410 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Schutz gegen elektrischen Schlag“ wird bei Endstromkreisen im Außenbereich, die für die Verwendung von tragbaren elektrischen Betriebsmitteln mit einen Bemessungsstrom bis 32 A vorgesehen sind, ein zusätzlicher Schutz durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD/FI) gefordert.

Falls Sie sich nicht sicher sind ob die Steckdose über diesen zusätzlichen Schutz verfügt oder bei Verwendung von Steckdosenstromkreisen aus dem Innenbereich, ist zum Schutz der Beschäftigten der Einsatz einer ortsveränderlichen Fehlerstrom-Schutzeinrichtung PRCD-S (PRCD = Portable Residual Current Device; S = Safety) zwingend notwendig.

PRCD-S (PRCD = Portable Residual Current Device; S = Safety)

PRCD-S (PRCD = Portable Residual Current Device; S = Safety)

Falls Sie sich nicht sicher sind ob die Steckdose über diesen zusätzlichen Schutz verfügt oder bei Verwendung von Steckdosenstromkreisen aus dem Innenbereich, ist zum Schutz der Beschäftigten der Einsatz einer ortsveränderlichen Fehlerstrom-Schutzeinrichtung PRCD-S (PRCD = Portable Residual Current Device; S = Safety) zwingend notwendig.

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Welcher unterschied besteht zwischen der verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und der „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“

Die aktualisierte VDE 1000-10 von Juni 2021 unterscheidet zwischen einer verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und einer „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass grundsätzlich jede Elektrofachkraft jederzeit selbst für ihr fachliches Handeln verantwortlich ist. In den elektrotechnischen Regeln wird vereinzelt auch von einer (dafür zuständigen) verantwortlichen Elektrofachkraft gesprochen. Somit ist mit dem Begriff verantwortlichen „Elektrofachkraft“, die Elektrofachkraft gemeint, die für ihre Tätigkeiten und ihr Handeln die Verantwortung trägt. (VDE 1000-10 Abs. 4.1).  

In welchem Umfang sind Mitarbeiter zu unterweisen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

In welchem Umfang sind Mitarbeiter zu unterweisen? 

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Der Praxisbereich sozial