Ziel einer Durchführungserlaubnis, ist, Arbeiten an elektrischen Anlagen rechtssicher zu organisieren und zu dokumentieren, sodass eine für den jeweiligen Mitarbeiter gefahrlose Tätigkeitsausübung sichergestellt werden kann. Es handelt sich dabei um eine schriftliche oder mündliche, aber eindeutige und unmissverständliche Genehmigung, die geplanten Arbeiten durchzuführen. Der Anlagenverantwortliche vergibt für diesen Teil der Anlage die Durchführungserlaubnis an den Arbeitsverantwortlichen. Die Durchführungserlaubnis des Anlagenverantwortlichen ist somit eine notwendige Voraussetzung für die Arbeit an einer elektrischen Anlage. Diese muss im Falle einer Unterbrechung der Arbeit, mit Ausnahme von kurzen Phasen, bei denen die Arbeitsstelle nicht verlassen wird, erneuert werden.
Muss ein Mitarbeiter die Beauftragung zur VEFK annehmen?
Wünscht der Arbeitgeber eine Übertragung der elektrotechnischen Verantwortung, welche die zu bestellende VEFK nicht übernehmen möchte, kann es daher keine rechtswirksame Übertragung geben. Die arbeitgeberseitige Anordnung einer Delegation ist für sich allein unwirksam.