(3/6) „Lithium“: Welches Verhalten ist bei Unregelmäßigkeiten an den Tag zu legen?

04. 11.

Wie in dem zweiten Beitrag der Serie erläutert, gilt es verschiedene Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Unfälle mit Lithium – Energieträgen abzuwenden. Jedoch gilt es nicht nur die Schutzmaßnahmen zu organisieren und umzusetzen, sondern es muss auch festgelegt werden, was im Falle von Unregelmäßigkeiten zu tun ist.

Folgende Vorkehrungen können helfen Unregelmäßigkeiten, die sich von Lithium – Energieträgern ergeben entgegenzuwirken:

Störungen beim Ladevorgang:

  • Bei Betriebsstörungen, Ladegerät (-einrichtung) sofort abschalten.
  • Steckverbindung ziehen; Li-Ionen-Akku abklemmen, soweit dies gefahrlos möglich ist.
  • Festgestellte Mängel sofort dem fachlichen Vorgesetzten melden.

Beseitigen von ausgetretenen Flüssigkeiten:

  • Schutzbrille, laugenbeständige Handschuhe und ggf. lösemittelbeständige Schutzkleidung, und geeigneten Atemschutz tragen.
  • Aufwischen mit trockenem, saugfähigem Textil und, getrennt von anderen Abfällen, als gefährlichen Abfall bei Sonderabfallsammelstellen nach nationaler Vorschrift entsorgen.
  • Dämpfe nicht einatmen.

Im Brandfall:

  • Feuerwehr alarmieren
  • Im Brandfall können giftige Rauchgase entstehen. Bereich umgehend verlassen und andere informieren.
  • Im Außenbereich, außerhalb der Reichweite der entstehenden Dämpfe und Gase aufhalten, Windrichtung beachten.
  • Wenn gefahrlos möglich, Akkumulatoren aus dem Bereich des Feuers entfernen.
  • Kein Löschen mit Wasser im Vollstrahl, Schaum- bzw. CO2 –Löscher oder ggf. in Außenbereichen Pulverlöscher verwenden. Eine Löschdecke ist nur bedingt tauglich.

Trotz aller Vorkehrungen kann es trotzdem zu einem Unfall kommen. In unserem nächsten Beitrag werden wir Ihnen zeigen, welches Verhalten Ihren Mitarbeiter möglicherweise das Leben retten kann.

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